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Landeshauptstadt: Exner kritisiert Schönbohms Ministerium „Es könnten Zweifel an Neutralität aufkommen“

„Der Innenminister sollte für Ordnung in seinem Postausgang sorgen, sonst könnten Zweifel an der erforderlichen Neutralität des für die Kommunalaufsicht zuständigen Ministeriums aufkommen.“ Mit diesen Worten übte Potsdams Beigeordneter für Zentrale Steuerung, Burkhard Exner, gestern harsche Kritik am Ministerium von Jörg Schönbohm (CDU).

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„Der Innenminister sollte für Ordnung in seinem Postausgang sorgen, sonst könnten Zweifel an der erforderlichen Neutralität des für die Kommunalaufsicht zuständigen Ministeriums aufkommen.“ Mit diesen Worten übte Potsdams Beigeordneter für Zentrale Steuerung, Burkhard Exner, gestern harsche Kritik am Ministerium von Jörg Schönbohm (CDU). Ein von dort abgesandtes kommunalaufsichtliches Schreiben an Exner zum Freizeitbad auf dem Brauhausberg soll zunächst die Presse und dann erst gestern den eigentlichen Empfänger erreicht haben. „Da stellt sich die Frage, wie so etwas möglich ist“, so Exner. Bei dem Brief handle es sich nach Ansicht Exners um „ein reines Routine-Schreiben“. Anlass sei nicht gewesen, dass „Rechtsverstöße in Betracht gezogen“ würden. In dem Schreiben verlangt das Innenministerium bis zum 12. September Auskunft darüber, ob es von der Landeshauptstadt weitere Genehmigungsanträge zum Freizeitbad zu erwarten habe. Dies sei nicht der Fall, so Exner gestern. Allein die Änderung des Gesellschaftszwecks der Stadtwerke GmbH im Zuge der Gründung der Bäderlandschaft Potsdam GmbH bedürfe noch der Genehmigung der Kommunalaufsicht. Das Verfahren sei jedoch bereits mit der Behörde abgestimmt. Auskunft verlangt das Ministerium auch darüber, ob der Betrieb des Freizeitbades Auswirkungen auf das Potsdamer Haushaltssicherungskonzept haben wird. Dies sei nicht der Fall, so Exner. Es gebe für das Bad weder einen Baukostenzuschuss noch eine zusätzliche Finanzspritze für den Betrieb. Involviert sein könne die Kommunalaufsicht, wenn die Stadt mit der stadteigenen Stadtwerke GmbH einen Vertrag zur Überleitung der Fördergelder trifft – doch bisher gebe es noch nicht einmal eine Entscheidung über eine Förderung durch das Land. Und selbst dann sei der entsprechende Vertrag nicht zwingend genehmigungspflichtig. Ein Konstrukt wie für das gescheiterte Spaßbadprojekt in Drewitz, das als „kreditähnliches Rechtsgeschäft“ einzuschätzen gewesen sei, werde es nicht geben, so Exner.SCH

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