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Aus dem GERICHTSSAAL: Explosives in der Hose

Babelsberg -03-Fan mit Rauchpulver ertappt

Stand:

Die Staatsanwaltschaft legt Niklas N.* (20) einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Last. Doch der Soldat bastelte weder eine Bombe, noch jagte er mit Polenböllern Briefkästen in die Luft. Folgt man der Aussage des Babelsberg 03-Fans, so geriet er am 30. Mai 2009 vor dem Stadion des VFC Plauen unerwartet in den Besitz eines explosiven Päckchens Rauchpulver, das er ohne zu überlegen in seine Unterhose schob.

An jenem Frühlingstag sei er im Fanbus zum Fußballspiel seiner Mannschaft nach Plauen gefahren, so Niklas N. Im allgemeinen Gedränge habe ihm ein Unbekannter vor Anpfiff eine Tüte in die Hand gedrückt und gefragt, ob er sie mit ins Stadion nehmen könne. „Er sagte, damit können wir nachher ein bisschen qualmen“, erzählte der Angeklagte. „Ich dachte nicht, dass man mit dem Zeug großen Schaden anrichten kann.“ Im Übrigen sei er nicht der Einzige gewesen, der von dem Mann angesprochen worden sei, berichtete Niklas N.

Ein als Zeuge geladener Sachverständiger betonte, besagtes Rauchpulver sei als erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Stoff zu werten. Bei Übungen der Feuerwehr werde es beispielsweise als Rauchentwickler eingesetzt, um Brände zu simulieren. Rauchpulver sei explosiv und brenne mit sehr hohen Temperaturen ab. Dabei entwickle sich – je nach Art – verschieden farbliger, dichter Qualm. Es sei ein altbekanntes Problem, dass derartiges Pulver immer wieder in den Stadien gezündet werde, um die Sicht auf das Spielfeld zu vernebeln.

„Sie hatten aber schon das Gefühl, dass Sie die Tüte nicht offen zeigen dürfen. Sonst hätten Sie sie ja nicht in Ihre Unterhose gesteckt“, wandte sich die Richterin an den Angeklagten. Der blickte verlegen, räumte dann ein: „War dumm von mir, dass ich nicht genauer hinterfragt habe, was das ist.“

„Mein Mandant hat seine Lehren aus der Sache gezogen“, schaltete sich der Verteidiger ein. „Er wurde zwei Monate nach dem Vorfall vom VFC Plauen bis zum Saisonende 2011 bundesweit für den Besuch sämtlicher Spiele der 1. bis 4. Liga gesperrt.“ Nachdem sich Niklas N. im Herbst vorigen Jahres bei dem Verein entschuldigte, habe dieser das Verbot zur Bewährung ausgesetzt.

Niklas N. ist nicht vorbestraft. Im Juni wird er eine Ausbildung beginnen. „Die Verhandlung muss nicht unbedingt mit einem Urteil enden“, befand der Staatsanwalt. „Eine geringe Geldbuße oder ein paar Arbeitsstunden reichen, um dem Angeklagten das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen. Außerdem ist die Sache zwei Jahre her.“ Das sah die Jugendrichterin ebenso und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 100 Euro binnen zwei Monaten vorläufig ein. „Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, sehen wir uns hier wieder“, warnte sie abschließend.“ (*Name von der Redaktion geändert) Hoga

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