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Landeshauptstadt: Extrawurst

ATLAS Von Günter Schenke Durch Mietobergrenzen sollten die Bewohner in den Potsdamer Sanierungsgebieten vor unzumutbaren Härten infolge Modernisierungen geschützt werden. Doch die Stadt rückte bald von ihrer selbst erlassenen Regelung ab.

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ATLAS Von Günter Schenke Durch Mietobergrenzen sollten die Bewohner in den Potsdamer Sanierungsgebieten vor unzumutbaren Härten infolge Modernisierungen geschützt werden. Doch die Stadt rückte bald von ihrer selbst erlassenen Regelung ab. Sie fügte sich damit den Urteilen Berliner Verwaltungsgerichte, die Mietobergrenzen für unzulässig erklärten. In der Tat ist nicht einzusehen, warum ein Mieter in der Babelsberger Siemensstraße besonders geschützt sein soll und einer in der Nansenstraße in der Brandenburger Vorstadt nicht. Das Mietrecht bietet ohnehin eine Reihe verbriefter Rechte, welche die Bewohner vor Modernisierungen gegenüber dem Eigentümer geltend machen können. Zum Beispiel kann die Höhe der Modernisierungsumlage juristisch daraufhin geprüft werden, ob sie eine unzumutbare Härte darstellt. Wenn ja, muss der Eigentümer beim Sanierungsaufwand zurückstecken oder mit der Miete runtergehen. Solche Streitigkeiten sind natürlich unerfreulich, aber anders kann sich der Mieter nicht wehren. In den Sanierungsgebieten soll es auch künftig eine besondere soziale Hilfe durch die Verwaltung geben. Sie will auftretende Härten gütlich zwischen Mieter und Vermieter abmildern helfen. Da sich aber Mieter außerhalb von Sanierungsgebieten in keiner anderen Lage befinden als innerhalb, muss bezweifelt werden, ob es berechtigt ist, Letzteren eine Extrawurst zu braten.

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