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Aus dem GERICHTSSAAL: Extrem günstiges Audi Cabrio Vermögensberater wegen Hehlerei verurteilt

„Das ist nicht dumm gelaufen. Das war aktives Tun“, revidiert Amtsrichterin Waltraud Heep das letzte Wort des Angeklagten.

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„Das ist nicht dumm gelaufen. Das war aktives Tun“, revidiert Amtsrichterin Waltraud Heep das letzte Wort des Angeklagten. „So richtig wollen Sie immer noch nicht wahrhaben, dass Sie ein Hehler sind.“ Dann verurteilt sie John J.* (30) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit kommt der Vermögensberater gut davon. Erst Sanktionen ab 91 Tagessätzen werden ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hatte gar vier Monate Freiheitsstrafe beantragt, wenn auch auf Bewährung. Schließlich habe sich John J. einen „erheblichen Vermögensvorteil verschafft“.

Im Herbst 2006 erwarb der Potsdamer von einem Gebrauchtwagen-Händler, an dessen Namen er sich heute angeblich nicht mehr erinnern kann, ein Audi Cabrio zum Preis von 5000 Euro. Eigentlich – so John J. – werden derartige Fahrzeuge für etwa das Doppelte angeboten. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, will er dem Gericht weismachen. Auch als ihn der Händler aufforderte, bei nötigen Reparaturen keine Werkstatt aufzusuchen, sondern seinen Service in Anspruch zu nehmen, sei ihm das nicht verdächtig vorgekommen. „Ich war scharf auf das Auto und froh, es so günstig zu bekommen“, räumt er ein. „Ihnen war klar, dass das Ding nicht koscher ist“, pariert Richterin Heep. „Haben Sie einen Kaufvertrag erhalten?“ Auch das weiß der junge Mann im grauen Anzug nicht mehr genau. Als er am 19. März vorigen Jahres in eine Verkehrskontrolle geriet, sei er aus allen Wolken gefallen, ein vermeintlich in Beelitz gestohlenes Auto zu fahren. Mit der herausgefrästen Fahrzeug-Identitätsnummer habe er nichts zu tun, versichert John J. Folglich habe er diese auch nicht durch eine andere ersetzt, um die Herkunft des Cabrios zu verschleiern, wie ihm vorgeworfen werde. „Mein Mandant hat den Wagen schon umfrisiert erworben“, stellt Rechtsanwalt Alexander Kleinert klar.

Es gibt noch einen zweiten Anklagepunkt. Er legt dem Vermögensberater Diebstahl oder Hehlerei zur Last. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten die Beamten auf dem ehemaligen Firmengrundstück der Eltern von John J. ein am 11. November 2008 in Mahlow entwendetes Motorrad mit zerstörtem Zündschloss.

„Ich habe das Motorrad nicht gestohlen. Ich wollte es auch nicht behalten“, beteuert John J. „Auf dem Grundstück befindet sich eine große Halle. Die habe ich an einen Bekannten vermietet. Der wollte dort ab und zu etwas unterstellen. Ich habe 50 Euro im Monat dafür bekommen. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass er etwas Verbotenes tut“, so der Angeklagte. Als er nach seinen Gartengeräten schaute, habe er das Krad entdeckt. „Ich habe zwar gesehen, dass das Schloss defekt ist, aber nicht weiter darüber nachgedacht“, meint John J. lakonisch.

„Ein Vermögensberater, der ein geklautes Autos fährt und seinen Schuppen für Diebesgut zur Verfügung stellt, das ist schon bemerkenswert. Man ist offenbar davon ausgegangen, dass gestohlenes Gut bei Ihnen sicher ist“, konstatiert die Vorsitzende: „In welchen Kreisen bewegen Sie sich?“ John J. erklärt, der Schuppenmieter sei lediglich ein Bekannter gewesen. Dessen Namen könne er aus Angst vor ihm und seinen Leuten nicht nennen.

Bei der Sache mit dem Krad sei der Angeklagte möglicherweise in etwas hineingeschlittert, räumt die Richterin ein. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wird dieser Anklagepunkt im Hinblick auf die wegen Hehlerei verhängte Geldstrafe eingestellt. (*Name geändert.) Hoga

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