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Landeshauptstadt: „Exzessive und willkürliche Befreiungen“

Wohnhaus Seestraße 7: Obere Bauaufsicht warnt Stadt vor Grundgesetz-Verstößen

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Berliner Vorstadt - Der Bauantrag für das umstrittene Vorhaben Seestraße 7 in der Berliner Vorstadt wird nach einer Intervention des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) zunächst nicht weiter bearbeitet. Auf die im Bauausschuss am Dienstagabend gestellte Frage, ob das Baugenehmigungsverfahren ruhe, antwortete die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) wortkarg mit „Ja“. Früheren Aussagen des Potsdamer Stadtplanungschefs Andreas Goetzmann zufolge stand das Bauvorhaben kurz vor der Genehmigung. Eine Anwohnerinitiative und der Verein Berliner Vorstadt hatten schwere Verstöße gegen den geltenden Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung der Berliner Vorstadt festgestellt und mit einem Gutachten untermauert.

In einem Brief an die Stadt Potsdam wählte der Leiter der Oberen Bauaufsicht, Gerd Gröger, Formulierungen, die in ihrer Unmissverständlichkeit einschließlich des Battis-Berichtes einen Höhepunkt in der langen Kritik-Serie an der Arbeit der Bauverwaltung darstellen dürfte. Gröger: „Im Hinblick auf die durch Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes gebotene Bindung an Gesetz und Recht und den durch Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vorgegebenen Grundsatz der Gleichbehandlung kommen derart exzessive und willkürliche Befreiungen und Abweichungen, wie sie im vorliegenden Fall seitens des Fachbereiches Stadtplanung und Bauordnung angedacht sind, nicht in Betracht.“

Weiter heißt es in dem Brief, „wenn die Stadt Potsdam den vorliegenden Bauantrag verwirklicht sehen will, dann würde dies die Aufgabe der dem Bebauungsplan und der Gestaltungssatzung zugrundeliegenden Planungsziele bedeuten und die Aufhebung dieser Satzungen voraussetzen.“ Weiter schreibt der Chef der Landesbauaufsicht: Wenn „der praktischen Erfahrung nach wegen der bewusst engen Vorgaben fast kein Bauvorhaben in der Berliner Vorstadt ohne die Inanspruchnahme von Ausnahmen und Befreiungen auskommt, macht dies deutlich, dass in der Stadt Potsdam Befreiungen vom gestalterischen Geschmack und Wohl und Wehe des Entscheidungsträgers abhängig sind.“ Guido Berg

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