Aus dem GERICHTSSAAL: Fahrerflucht: „Was habe ich da getan?“
Mit neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie einem noch einjährigen Fahrverbot kam Florian F. * (23) gestern bei Gericht gut weg.
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Mit neun Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie einem noch einjährigen Fahrverbot kam Florian F. * (23) gestern bei Gericht gut weg. Immerhin legte die Staatsanwaltschaft dem Jungunternehmer Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Trunkenheitsfahrt mit 2,31 Promille zur Last. Nach seiner „Amokfahrt“ blieben drei demolierte Autos zurück, zwei davon mit wirtschaftlichem Totalschaden. Die Reparaturkosten eines New Beetle belaufen sich auf 2000 Euro. „Ich stehe vor dem Spiegel und frage mich: Was habe ich da getan?“, erklärte der Potsdamer zum Prozessauftakt reumütig. „Aber als ich das Polizeiauto hinter mir bemerkte, dachte ich nur, du musst jetzt irgendwie weg.“
Das neue Jahr war knapp drei Stunden alt. Die Silvesterfeier im „Blauhaus“ neigte sich ihrem Ende entgegen. Eigentlich wollte Florian F. mit der Straßenbahn nach Hause. Doch die fuhr nicht mehr. Taxis waren Mangelware. „Plötzlich saß ich im Auto“, so der junge Mann. Laut Anklage raste er die Babelsberger Straße in seinem Nissan mit 90 Stundenkilometern entlang, missachtete die Haltesignale des ihm folgenden Streifenwagens. In der Max-Vollmer-Straße stoppte er kurz. Ein Polizeibeamer öffnete die Fahrertür, um die Personalien des Mannes festzustellen. Da gab Florian F. erneut Gas. In der Lotte- Pulewka-Straße verlor er die Kontrolle über seinen Pkw, schleuderte gegen drei Autos. Dann setzte er seine Flucht quer über den für Fahrzeuge gesperrten Marktplatz fort, holperte gar eine Treppe hinunter. Als sein Auto den Geist aufgab, nahm Florian F. die Beine in die Hand. Weit kam er allerdings nicht. Die Staatsanwältin sprach von einer Augenblickstat des bislang nicht Vorbestraften. Der Richter gab allerdings zu bedenken: „Sie haben Menschenleben gefährdet.“ Eine Geldbuße, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, brauche Florian F. nicht zu zahlen. Schließlich sei er in der Pflicht, die Regressansprüche der Versicherungen zu begleichen. (*Name geändert.) Hoga
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