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Wie Potsdams Schüler in die Schule kommen, kann für Eltern eine teure Angelegenheit werden.

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Von Erhart Hohenstein: Fahrt zur Schule bleibt teuer

Verwaltungsgericht wies Klage Andreas Menzels auf Kostenerstattung des Fahrgeldes durch die Stadt ab

Stand:

Potsdams Eltern müssen die Kosten für die 26,30 Euro teuren Schülermonatskarten weiterhin allein aufbringen. Das Verwaltungsgericht wies gestern eine Klage des dreifachen Vaters Andreas Menzel ab, die Stadt zur Übernahme eines angemessenen Anteils an den Schülertransportkosten zu verpflichten. Unter dem Vorsitzenden Richter Volker Deppe kam das Gericht zu der Ansicht, die Stadt tue genug, um die Kosten für die Schülerkarten in einem erträglichen Rahmen zu halten. Sie werden derzeit um 8,70 Euro billiger abgegeben als die für das Stadtgebiet gültige, 35 Euro teure AB-Umweltmonatskarte für die Erwachsenen.

Das Gericht würdigte, dass die Stadt mehr als 400 000 Euro jährlich für den Transport behinderter Schüler, für die Fahrten zum Schwimmunterricht und in geringerem Maße (44 000 Euro) für soziale Härtefälle zuschießt. Ob, inwieweit und auf welche Weise kreisfreie Städte und Landkreise die Schülertransportkosten mit übernehmen, liegt allein in ihrer Entscheidung. Dazu haben diese Satzungen beschlossen.

Die Potsdamer Satzung infrage zu stellen, ist dem Kläger nicht gelungen. Ihn und andere kinderreiche Eltern kostet der Richterspruch jährlich bis zu 1300 Euro. Besonders betroffen sind die Bewohner der ländlichen Ortsteile. Zwar kann es sich Menzel als Erfolg seiner seit 2004 andauernden Bemühungen zugute schreiben, dass nach einer Satzungsänderung ab dem dritten schulpflichtigen Kind zehn Euro Zuzahlung zur Monatskarte gewährt werden. Für die Rechtsabteilung der Stadtverwaltung beeilte sich Susanne Buck jedoch zu erklären, dass Menzels älteste, 17-jährige Tochter keine „Vollzeitschülerin“ mehr sei und deshalb für die Anrechnung nicht infrage käme. In dem von Anträgen, Ablehnungen, Widersprüchen und nun Klagen geprägten Streit hatte die Stadtverwaltung einmal sogar geltend gemacht, dass Menzels damals achtjähriges Grundschulkind die Monatskarte zu abendlichen Diskofahrten in die Stadt nutzen könnte.

Der dreifache Vater zeigte sich gestern gegenüber PNN von der Ablehnung seiner Klage enttäuscht. „Das ist in der angeblich familienfreundlichsten Stadt Deutschlands eine Entscheidung gegen die Eltern“, sagte er den PNN. „Mir ging es nicht um persönliche Ziele, sondern um die Belange aller nicht so gut gestellten kinderreichen Familien.“ Über weitere Schritte wolle er nachdenken. Sie könnten auch politischer Natur sein, denn der Grünenpolitiker wurde am 28. September in die Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Ein As hat Menzel noch im Ärmel. Das Brandenburgische Schulgesetz benennt die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger für die Schülerbeförderung. Dieser Aufgabe werde Potsdam nicht gerecht, meint der Kläger. Die Stadt setze dafür keine eigenen Schulbusse ein, sondern verweise auf den öffentlichen Personennahverkehr. Dessen Verbindungen in die ländlichen Ortsteile seien jedoch so miserabel, dass die Kinder mehrfaches Umsteigen und an ungeschützten Stationen unzumutbar lange Wartezeiten auf sich nehmen müssten. Auf Menzels Initiative ist deshalb für 28 Groß-Glienicker Schüler ein Privattransport zu den zehn bis 15 Kilometer entfernten Schulen in der Potsdamer Innenstadt eingerichtet worden. Nicht alle Eltern können jedoch die hohen Kosten dafür tragen, so dass ihren Kindern der Besuch der Wunschschule verwehrt bleibe. Eine Klage auf Kostenübernahme für diese Transporte erscheine deshalb aussichtsreich.

Erhart Hohenstein

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