Landeshauptstadt: Fall Ermyas: Urteil verschoben
Im so genannten Ermyas-Prozess verzögert sich die Urteilsverkündung. Die Kammer am Potsdamer Landgericht könne nicht wie geplant den 4.
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Im so genannten Ermyas-Prozess verzögert sich die Urteilsverkündung. Die Kammer am Potsdamer Landgericht könne nicht wie geplant den 4. Mai als Termin einhalten, sagte gestern der Vorsitzende Richter Michael Thies. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar. Bislang war geplant, dass die Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Anwalt des als Nebenkläger auftretenden Ermyas M. und die Verteidiger der beiden Angeklagten am 2. Mai ihre Plädoyers halten und zwei Tage später das Urteil kommt. Thies sprach von zusätzlichen Terminen, ließ aber auch erkennen, dass der Kammer ein Tag Beratungszeit für eine Entscheidung nicht ausreiche.
Der seit dem 7. Februar laufende Prozess gegen die Angeklagten Björn L. und Thomas M. gestaltet sich wegen der widersprüchlichen Beweislage schwierig. Gestern wurde auch die Vernehmung der Angeklagten vertagt. Sie werden nun am kommenden Mittwoch Auskunft zu ihrem Lebenslauf und den persönlichen Verhältnissen geben. Zu den Tatvorwürfen werden sie sich nicht äußern. Sie hatten bereits zum Prozessauftakt über ihre Anwälte erklären lassen, nicht an der Tat beteiligt gewesen zu sein.
Ermyas Mulugeta war in der Nacht zum 16. April 2006 in Potsdam durch einen Schlag gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt worden. fan/ddp
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