Landeshauptstadt: Fall Uwe D.: Anklage vor Disziplinargericht
Ermittlungen der Kirche vor Abschluss: Verhandlung in Hannover steht an
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Die Ermittlungen der Evangelischen Kirche zu Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Pfarrer der Heilig-Kreuz-Gemeinde stehen kurz vor dem Abschluss: In dem Disziplinarverfahren werde nun Anklage gegen Uwe D. erhoben, sagte Heike Krohn, Sprecherin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz (EKBO), am Mittwoch den PNN auf Anfrage. Vom Konsistorium der EKBO werde derzeit die Klageschrift gegen den 80-jährigen Pfarrer erarbeitet.
Gegen den früher auch als Jugendpfarrer tätigen Mann waren im Jahr 2010 Vorwürfe des Missbrauchs erhoben worden. Doch zu mehreren Strafanzeigen gegen D., er habe jüngere Kirchenmitglieder sexuell genötigt, ermittelte die Staatsanwaltschaft nicht weiter – weil die vermuteten Vorfälle bis zu 30 Jahre zurücklagen und damit verjährt waren. Auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Uwe D. selbst hat alle Vorwürfe stets vehement bestritten und sich als Opfer einer Rufmord-Kampagne gesehen, da er entgegen der offiziellen Kirchenlinie gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche agitiert habe.
Dass nun die Vorwürfe gegen ihn doch noch verhandelt werden, sei im Disziplinarrecht der Kirche begründet, das sich nicht am staatlichen Strafrecht, sondern eher am Beamtenrecht orientiere, sagte Krohn. Die Verhandlung gegen D. werde vor dem Disziplinargericht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) mit Sitz in Hannover stattfinden, sagte Krohn – und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Denn bei dem Verfahren handele es sich um eine „Personalangelegenheit“, daher sei auch keine genaue Auskunft zu den Anklagepunkten möglich. „Eventuell“ werde sogar das Ergebnis des Disziplinarverfahrens nur nicht-öffentlich behandelt, sagte Krohn. Die Anklage selbst sei auch keine Besonderheit, erklärte Krohn: In „fast“ jedem Disziplinarverfahren der Kirche stünde am Ende eine Gerichtsverhandlung, die auch mit einem Freispruch enden könne. Sollte D. verurteilt werden, könnte Uwe D. laut dem Disziplinargesetz der Evangelischen Kirche je nach Schwere der Verfehlung seinen Titel als Pfarrer verlieren oder ihm könnte die Pension gekürzt werden. HK
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