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Von Peer Straube: Fall Uwe D. sorgt für Streit in der Kirche

Superintendent beantragte Auflösung des Gemeindekirchenrates der Heilig-Kreuz-Gemeinde

Von Peer Straube

Stand:

Innenstadt - Der Missbrauchsverdacht gegen den Ex-Pfarrer Uwe D. hat die evangelische Kirche in Potsdam in eine schwere Krise gestürzt. Der Kirchenkreis hat bei der Landeskirche die Auflösung des Gemeindekirchenrates (GKR) der Heilig-Kreuz-Gemeinde beantragt, in dem Uwe D. bis zu seiner Pensionierung 1999 Pfarrer war. Der Kirchenkreis wirft dem GKR vor, mit den Missbrauchsvorwürfen gegen den Ex-Pfarrer nicht angemessen umgegangen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 76-Jährigen wegen des Verdachts auf Missbrauch von Schutzbefohlenen. Ihm wird vorgeworfen, auf einer Bildungsreise im Jahre 1999 einen Jungen vergewaltigt und in der gemeindeeigenen Kita in der Kiezstraße mehrfach Kinder misshandelt zu haben. Für ältere Verdachtsfälle wurden die Ermittlungen bereits eingestellt, weil sie verjährt sind. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ein kirchliches Disziplinarverfahren gegen Uwe D. eingeleitet. Auch nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Juni war Uwe D. noch für die Gemeinde tätig – als ehrenamtlicher Betreuer der Finanzen, inzwischen ruht dieses Amt. Das staatliche Schulamt strich den pensionierte Geistlichen von der Referentenliste im Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ – ebenfalls erst, nachdem die Vorwürfe öffentlich bekannt wurden. Noch immer wohnt der Ex-Pfarrer zudem in einer Wohnung, die der Gemeinde gehört und die nur wenige Meter von der Kita entfernt liegt, die Uwe D. wegen der Missbrauchsvorwürfe bereits seit 2008 nicht mehr betreten darf.

Er habe dem GKR „dringend“ die Kündigung der Wohnung „nahegelegt“, sagte Superintendent Joachim Zehner den PNN. Für den Antrag auf Auflösung des Gremiums beruft er sich auf die Grundordnung. Darin heißt es: „Wenn ein Gemeindekirchenrat seine Pflichten beharrlich verletzt oder das Gemeindeleben aus anderen, dem Gemeindekirchenrat zurechenbaren Gründen dauerhaft Schaden erleidet, kann die Kirchenleitung den Gemeindekirchenrat auflösen.“

Allerdings ist dieser Fall äußerst selten. In den vergangenen zehn Jahren ist einem solchen Antrag nur einmal stattgegeben worden, sagte Heike Krohn, Sprecherin Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, auf Anfrage. Überhaupt habe es seitdem nur fünf Anträge gegeben, von denen zwei noch nicht entschieden seien – einer davon der aus Potsdam. Bis Ende November werde die Kirchenleitung über den Antrag entscheiden. Der Gemeindekirchenrat der Heilig-Kreuz-Gemeinde habe Beschwerde eingelegt, sagte dessen Vorsitzender Martin Stendel auf Anfrage. Dem GKR seien vom Kirchenkreis bislang keine konkreten Gründe für den Antrag auf Auflösung genannt worden. Zehners Ansinnen, Uwe D. die Wohnung zu kündigen, wies Stendel zurück. „Er hat einen ordentlichen Mietvertrag und nach dem deutschen Mietrecht haben wir uns daran zu halten.“ Über die Beschwerde muss die Kirchenleitung laut Krohn nicht gesondert befinden. Sie sei aber bei der Entscheidung über den Auflösungsantrag „zu berücksichtigen“. Werde dem Antrag stattgegeben, könne der Gemeindekirchenrat vor dem Kirchlichen Verwaltungsgericht in Berlin dagegen Klage einreichen. Bis zu einer Entscheidung der Kammer bleibe der GKR im Amt, so Krohn.

Klagt der Gemeindekirchenrat nicht, bestimmt die Kreiskirche einen Interims-Gemeindekirchenrat. Dieser amtiert dann entweder bis zur nächsten ordentlichen Wahl, die aber erst in drei Jahren ansteht. Möglich sind aber auch vorgezogene Neuwahlen. Ob der GKR den Klageweg beschreiten wird, ließ Stendel gestern offen.

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