Aus dem GERICHTSSAAL: Falsche Pflanzen geliefert? Vorwurf: Baumschule um rund 4000 Euro geprellt
Dicht sollte die Hecke sein und nicht zu hoch, damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gab. Am 5.
Stand:
Dicht sollte die Hecke sein und nicht zu hoch, damit es keinen Ärger mit den Nachbarn gab. Am 5. März dieses Jahres orderte Hubert H.* (54) bei einer bekannten Baumschule Thuja-Heckenpflanzen für knapp 5000 Euro. 1000 Euro zahlte der Selbstständige bei der Bestellung in bar an. Den Rest der Summe soll er laut Anklage schuldig geblieben sein. Jetzt sitzt der Mann wegen Betruges auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit vor. Dies möchte Hubert H. nicht auf sich sitzen lassen.
„Das war nicht die Ware, die ich bestellt hatte“, betonte der Unternehmer vor dem Potsdamer Amtsgericht. „Statt Pflanzen, die höchstens 1,80 Meter hoch werden, wurden mir 44 Bäume in einer Größe von 2,40 Metern geliefert. Ich habe das zuerst gar nicht gemerkt, da die Gewächse kreuz und quer auf einem Haufen lagen, als ich abends nach Hause kam.“ Er habe umgehend schriftlich reklamiert, jedoch keine Antwort von der Baumschule erhalten. Damit die Gehölze keinen Schaden nehmen, habe er sie erst einmal eingepflanzt, berichtete der Angeklagte. Später sei ihm von der Baumschule angeboten worden, die Bäume auf die gewünschte Höhe zurechtstutzen. Er habe allerdings auf der vereinbarten Lieferung von Heckenpflanzen bestanden, da die Bäume nie die gewünschte Dichte erreicht hätten. „Wenn ich vorgehabt hätte zu betrügen, dann hätte ich doch auch die 1000 Euro nicht angezahlt“, sagte Hubert H. vor Gericht. Als langjähriger Kunde der Baumschule – sie hatte Strafanzeige gegen den Mann erstattet – sei er von deren Geschäftsgebaren sehr enttäuscht.
„Bei Reklamationen unserer Kunden fahren wir hin, schauen uns die vermeintlich fehlerhafte Ware an und tauschen sie um“, betonte der Geschäftsführer der Baumschule im Zeugenstand. Den schriftlichen Widerspruch des Angeklagten, den dieser in den Briefkasten des Unternehmens gesteckt haben will, habe er nie gesehen. „Außerdem haben wir draußen gar keinen Briefkasten“, stellte er klar. Der Zeuge versicherte, dass an Hubert H. Thuja-Heckenpflanzen – wie von ihm bestellt – geliefert worden seien. „Lebende Pflanzen wachsen nicht exakt auf den Zentimeter. Da gibt es bestimmte Toleranzen“, erklärte der Fachmann. Wären die gelieferten Gehölze fachgerecht beschnitten worden, wären sie auch buschig gewachsen.
Anfangs habe die Baumschule noch selbst versucht, an ihr Geld zu kommen. Doch Hubert H. sei unerreichbar gewesen. Da habe sie ein Mahnverfahren gegen den vermeintlichen Schuldner eingeleitet.
„Wir kommen heute nicht weiter“, erkannte der Amtsrichter und unterbrach die Verhandlung. Zum neuen Termin soll der Baumschulmitarbeiter geladen werden, der die Bestellung von Hubert H. entgegennahm und die Lieferung veranlasste. Außerdem werden die Kontostände des Angeklagten für die Monate März und April 2012 überprüft, deren Ergebnis ausschlaggebend für seine Bonität im entsprechenden Zeitraum sein dürfte. (*Name geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: