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Aus dem GERICHTSSAAL: Falscher Anwalt vor echtem Gericht

Schauspieler hat Unterhalt für Sohn nicht überwiesen / Verfahren wird nach Zahlung eingestellt

Stand:

„Ich habe schon öfter Richter und Anwälte gespielt. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn man plötzlich in die Realität eintaucht“, stellt Maximilian M.* (46) fest. Der wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagte Schauspieler scheint mit dem Ausgang seines Prozesses zufrieden. Amtsrichter Francois Eckardt beschließt nämlich, das Verfahren gegen den Mimen einzustellen, sobald er den rückständigen Betrag von 1615 Euro für seinen Filius gezahlt hat. Ferner wird Maximilian M. verpflichtet, der Kindesmutter – einer bekannten Schauspielerin aus der Region – pünktlich ein Jahr lang den vom Jugendamt festgesetzten monatlichen Unterhalt für den inzwischen 13-Jährigen zu überweisen. „Ich werde das kontrollieren“, versichert der Vorsitzende. „Im übrigen sind nicht alle Richter gleich. Der eine hört nur zu, der andere lässt Sie gar nicht zu Wort kommen. Ein dritter ist freundlich. Nur bei der Auslegung der Paragrafen muss man sich einig sein.“

Paragraf 170 des Strafgesetzbuches besagt: Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Laut Staatsanwaltschaft soll der in Berlin lebende Schauspieler zwischen Dezember 2006 und Juni 2007 Einnahmen in Höhe von 14 557 Euro erzielt haben. Davon hätte er seinen Sohn unterstützen können und müssen. „Ich habe keine Ahnung, wie Sie auf diese Zahlen kommen“, begehrt Maximilian M. zu Prozessbeginn auf. „So eine Riesensumme habe ich nie besessen.“ Der Vorsitzende stellt klar: „Das war ganz einfach. Die Staatsanwaltschaft hat bei Ihrer Bank Konteneinsicht beantragt.“ „In meinem Metier lebt man ständig am Limit. Vergütung gibt es erst mit der ersten Vorstellung“, plaudert der Mime aus dem Nähkästchen. „Im Moment ist die Auftragslage allerdings ganz gut. Ich könnte den rückständigen Unterhalt relativ schnell begleichen.“ Richter Eckardt bremst. „Dafür haben Sie drei Monate Zeit. Legen Sie lieber etwas für unvorhergesehene Ausgaben zurück.Was ist, wenn Ihr Auto plötzlich kaputt geht?“ Maximilian M. stöhnt: „Wenn Sie wüssten, wie ich lebe! Ich habe gar kein Auto.“ (*Name von der Redaktion geändert.)Hoga

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