Die geplante Bürgerbefragung zum Thema Landtag kann beginnen. Denn das Potsdamer Verwaltungsgericht hat gestern entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Unterlassen der Befragung herleiten kann, nur weil er die Fragen als suggestiv empfindet. Ein Teilerfolg für die Befürworter der Bürgerbefragung, die nun jederzeit mit Befragungen die Bürger instrumentalisieren können, um zu einem gewünschten Ergebnis zu kommen. So lange, bis sich ein Stadtverordneter gegen das offensichtliche Zurechtrücken von Mehrheiten wehrt und die Befragung per Gericht anzweifelt. Denn das Gericht hat grundsätzliche Bedenken gegen die Befragung geäußert, die jedoch von den Befürwortern verharmlost worden sind. Die Richter hatten die Zulässigkeit der amtlichen Bürgerbefragung über Themen, die der Entscheidungskompetenz der Stadtverordnetenversammlung unterliegen, für bedenklich erklärt. Jedoch habe der Potsdamer Student kein Recht dagegen vorzugehen. Im Umkehrschluss könnte das heißen: Wenn ein Stadtverordneter gegen die Befragung klagt, müsste das Gericht – ausgehend von der jetzigen Argumentation der Richter – die Befragung womöglich stoppen. Denn dann wäre ein direkt von der Bürgerbefragung – seien die Fragen suggestiv oder nicht – Betroffener Kläger.
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