Aus dem GERICHTSSAAL: Falscher Polizist, echter Betrüger
Aus dem GERICHTSSAAL Thomas O. (35) wusste nicht recht, was er von dem hinter ihm Fahrenden auf der Nutheschnellstraße halten sollte.
Stand:
Aus dem GERICHTSSAAL Thomas O. (35) wusste nicht recht, was er von dem hinter ihm Fahrenden auf der Nutheschnellstraße halten sollte. Erst bedrängte der Mann ihn am 8. August 2003 mit seinem Skoda, dann überholte er, setzte plötzlich ein Blaulicht aufs Dach seines Gefährts, deutete durch Gesten an, ihm zu folgen. Beim anschließenden Halt gab sich der Skoda-Fahrer als Polizeibeamter im Einsatz aus. „Der Mann kam mir gleich komisch vor. Er trug ein Hawaiihemd und weigerte sich, mir seine Dienstmarke zu zeigen. Als ich daraufhin die echten Polizisten rief, sagte er, die Sache hat sich erledigt. Dann gab er Gas“, so Thomas O. im Zeugenstand. Peter L. (25) – selbst ernannter Ordnungshüter, vorbestraft wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz – gibt die Amtsanmaßung vor Gericht zu, bestreitet auch nicht, an jenem Tag wieder einmal ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein. Dann verliest die Staatsanwältin vier weitere Anklagen wegen Betruges. So soll der arbeitslose Rettungssanitäter im Juli 2002 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, die monatliche Miete von 345 Euro allerdings von Beginn an schuldig geblieben sein. Der Vermieterin entstand dadurch ein Schaden von 2078 Euro. Auch zwei Bekannte sollen durch Peter L. übers Ohr gehauen worden sein. Sie überließen ihm je ein Handy unter der Maßgabe, dass er die Gesprächskosten begleiche, blieben allerdings auf den Rechnungen von insgesamt 1800 Euro sitzen. Ähnlich übel spielte der Angeklagte einem weiteren Bekannten mit, indem er unter dessen Namen bei großen Versandhäusern Waren für rund 2000 Euro bestellte, sie allerdings nicht bezahlte. Und er plünderte das Konto seines Großvaters, unterschrieb vier Überweisungsträger mit dessen Namen, wollte sich und seiner damaligen Freundin finanzielle Zuwendungen verschaffen. Dreimal roch die Sparkasse den Braten und zahlte nicht. Die Transaktion auf das Konto der Ex-Partnerin allerdings gelang. Die junge Frau war ehrlich, brachte das Geld dem rechtmäßigen Eigentümer zurück. Folgt man dem Angeklagten, sind all diese Anschuldigungen an den Haaren herbeigezogen. Das Gericht glaubt allerdings den zahlreichen Zeugen und verurteilt Peter L. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, und 70 Sozialstunden. Hoga
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