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Aus dem GERICHTSSAAL: Falschparken mit Folgen

Polizist als Lügner bezeichnet / 300 Euro Strafe

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Sagen will Claudius C. (24, Name geändert) vor Gericht zum Tatvorwurf erst einmal nichts. Dann sprudelt es doch aus ihm heraus. „Ich wurde auf das Schärfste provokativ behandelt von der Polizei.“ Doch nicht die Beamten sitzen auf der Anklagebank, sondern der Kraftfahrer, und zwar wegen Beleidigung. Die kostet Claudius C. 300 Euro Strafe. Dass er das Urteil nicht akzeptiert, ist ihm anzusehen.

Der Potsdamer soll den Angehörigen der Fahrradstaffel der Polizei, Yves R. (34), am 8. Januar während seines Dienstes öffentlich als Lügner bezeichnet haben. Das wurmte den Beamten. Er erstattete Anzeige. Im Zeugenstand erzählt Yves R.: „Ich fuhr Streife. In der Charlottenstraße, in Höhe der Wilhelmgalerie, behinderte ein falsch geparktes Lieferfahrzeug den Verkehr, also auch Rettungsfahrzeuge, die in Richtung Krankenhaus wollten. Ich wartete eine Zeitlang. Dann kam der Fahrer mit einer Palette leerer Flaschen“, so der Beamte. „Ich kannte ihn. Die Stimmung war von Anfang an schlecht.“ Nachdem er Claudius C. belehrte, dass er im eingeschränkten Halteverbot parke, was eine Ordnungswidrigkeit darstelle, sei er sofort beschimpft worden. „Herr C. ist der Ansicht, ich hätte ihn auf dem Kieker. Außerdem glaubt er, ich hätte in einem Verfahren gelogen, das im Jahr 2004 gegen ihn geführt wurde.“

Damals habe er den Fahrradpolizisten u. a. nach seiner Dienstnummer gefragt, ergänzt Claudius C. aufgebracht. Als der ihm sagte, Dienstnummern gäbe es im Land Brandenburg nicht, habe er die Telefonnummer des Reviers verlangt. Die hätte Yves R. nicht präsent gehabt, ihm statt dessen „zehn- bis zwölfmal aggressiv und laut Namen, Dienstgrad und Dienstort ins Gesicht gebrüllt“. „Ich werde ja auch von anderen Polizisten angehalten“, räumt der Angeklagte ein. „Aber mit keinem habe ich solche Probleme wie mit Herrn R.“ Dennoch habe er in der Vergangenheit mehrfach versucht, sich für sein Verhalten zu entschuldigen. „Auf der Wache wurde ich nur ausgelacht.“

„Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, dürfen Sie sich nicht provoziert fühlen. Aus Sicht der Beamten lag im Januar eine Ordnungswidrigkeit vor. Wenn Sie anderer Meinung sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen“, betont die Vorsitzende. „Das Wort Lügner ist eine Beleidigung. Ich möchte mich im Rahmen meiner Tätigkeit auch nicht so titulieren lassen.“ Allerdings sei der „beleidigende Charakter im unteren Bereich angesiedelt“, relativiert die Staatsanwältin. Deshalb könne sich die Geldstrafe in Grenzen halten. Hoga

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