zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Fast alle Sozialhilfebezieher erwerbsfähig

Elona Müller: Drei Stunden arbeitsfähig / Sozialamt übergab 5500 Sozialhilfeempfänger an PAGA

Stand:

Elona Müller: Drei Stunden arbeitsfähig / Sozialamt übergab 5500 Sozialhilfeempfänger an PAGA Der überwiegende Teil der früheren Sozialhilfeempfänger ist nach Ansicht der Sozialbeigeordneten Elona Müller erwerbsfähig. „Selbst viele Behinderte und Suchtkranke sind wenigstens drei Stunden in der Lage, einer Beschäftigung nachzugehen“, sagte Müller gestern auf Anfrage. Diese Menschen sind in das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld-II-System überführt worden. „Quoten von 90 Prozent und mehr sind deshalb ganz normal.“ Fehleinschätzungen seien Einzelfälle, aber kein Betrug. Nach Angaben der Sozialbeigeordneten haben im Dezember 2004 – vor dem Hartz IV-Start – in Potsdam 5563 Menschen ausschließlich von Sozialhilfe gelebt. „Zur Zeit“, so Elona Müller, „sind es 63 Menschen“. Diese Zahl werde sich voraussichtlich noch ändern, „in der Vorplanung hatten wir 150 Fälle“. Die Potsdamer Sozialverwaltung hat demnach 5500 Sozialhilfeempfänger an die Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) zum Empfang von Arbeitslosengeld II abgegeben. Wie im Dezember so erhalten auch im Januar 1036 Potsdamer vom Sozialamt die so genannte Grundsicherung – Zuzahlung zu Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente. Müller warnte davor, „Äpfel mit Birnen zu vergleichen“. In der Sozialhilfe-Statistik der vergangenen Jahre seien beispielsweise auch Asylbewerber, Empfänger von Grundsicherung und Behinderte, die Sozialleistungen empfingen, aufgeführt. „Heute sind klassische Sozialhilfeempfänger diejenigen, die erwerbsunfähig sind, aber keine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten“, sagte die Beigeordnete. All jene, die heute Grundsicherung erhalten, seien in der neuen Sozialhilfe-Statistik nicht aufgeführt, sagte Müller. Dazu zählten beispielsweise über 65-Jährige, deren Rente nicht zum Leben reiche oder eben Erwerbsunfähige mit Rente. „Die Ansprüche auf Grundsicherung sind weit vor Hartz IV von den Sozialämtern ermittelt worden. Solche Fälle dürften also im Regelfall nicht als ALG-II-Empfänger gemeldet worden sein.“ Wenn eine Erwerbsunfähigkeit den Ämtern nicht bekannt war, sind die Betroffenen der Bundesagentur für Arbeit als ALG-II-Empfänger weitergeleitet worden. Dass in den effektiv zwei Monaten Bearbeitungszeit für ALG-II-Anträge Fehler gemacht wurden, sei nicht auszuschließen, sagte die Hartz-IV-Expertin. „Vom Schreibtisch aus kann ein Sachbearbeiter keine Erwerbsunfähigkeit erkennen.“ Müller nannte die Arbeitsbelastung in dieser Zeit „irrsinnig“. Eine besser ausgereifte Software hätte viele Fehler verhindern können. dpa/gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })