Aus dem GERICHTSSAAL: Fataler Griff zum Spaten 2250 Euro Strafe für versuchte Körperverletzung
Sein falsch verstandener Beschützerinstinkt kostet Ingo I.* (27) jetzt richtig viel Geld.
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Sein falsch verstandener Beschützerinstinkt kostet Ingo I.* (27) jetzt richtig viel Geld. Der Bootsbauer ging mit einem Spaten auf den Ex-Freund seiner Partnerin los, als der die gemeinsame kleine Tochter auf dem Arm hielt. 2250 Euro Strafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung seien für ein derartiges Tun angemessen, befand Amtsrichterin Waltraud Heep. Ingo I. bestritt während der Verhandlung, seinen Vorgänger am 22. Oktober 2006 mit dem Grabewerkzeug geschlagen zu haben. „Er wollte das Kind nicht rausrücken. Da habe ich mir einen Spaten von der Terrasse gegriffen. Damit wollte ich ihn vertreiben. Meine Freundin war kurz vor einem Nervenzusammenbruch“, so seine Version des Geschehens. „Ich habe ihm auch gesagt, er soll sich verpissen.“
„Ich habe meine Tochter verabredungsgemäß zur Mutter zurückgebracht“, erinnerte sich Markus M.* (35) im Zeugenstand. Doch das Kind sei weinend zu ihm zurückgelaufen, wollte bei ihm bleiben. „Ich habe die Kleine auf den Arm genommen und bin erneut zum Haus gegangen. In diesem Moment kam Ingo I. mit erhobenem Spaten auf mich zugestürmt. Er schrie, ich bringe dich um. Lass uns endlich in Ruhe“, berichtete der Straßenbauer. Blitzschnell habe er die Tochter einer Freundin seiner Ex-Partnerin überreicht, sich dann reflexartig geduckt. „Der Spaten hat meinen Rücken leicht berührt. Es gelang mir dann, Ingo I. zu Boden zu reißen.“ Seit der Trennung von seiner Partnerin habe es bereits mehrere unschöne Vorfälle gegeben. „Einmal habe ich sie auch mit der Faust geschlagen. Dafür wurde ich verurteilt“ , gestand Markus M. freimütig.
„Ich habe Angst vor meinem Ex-Freund. Er hat mir das Kind schon einmal entzogen“, erzählte Melanie M.* (36). Wieso sie an besagtem Herbstabend die Ahnung hegte, Markus M. könne mit der Tochter erneut das Weite suchen, vermochte sie dem Gericht allerdings nicht zu erklären. „Das Kind war da. Die Gefahr einer Entziehung bestand nicht“, konstatierte die Vorsitzende. Melanie M. begründete ihre Furcht mit ihrem desolaten Gemütszustand zur damaligen Zeit. Inzwischen sei sie mit dem Kind und Ingo I. nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen. Allerdings habe sie sich mit Markus M. noch immer nicht über das Umgangsrecht geeinigt.
„Es tut mir sehr leid, dass ich Markus M. mit einem Werkzeug angegriffen habe. Ich hätte ja auch die Hände nehmen können“, betonte Ingo I. in seinem letzten Wort. „Der Angeklagte war in einer emotional stark aufgeladenen Situation überfordert. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert ist“, gab die Vorsitzende zu bedenken. (*Namen geändert.) Hoga
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