Aus dem GERICHTSSAAL: Faustschlag wegen eingezogenen Fahrscheins
20-Jähriger wegen Körperverletzung verwarnt. 1300 Euro für den Busfahrer
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Müdigkeit nach einem langen Arbeitstag, die noch nicht verarbeitete Trennung von der Freundin und Ärger darüber, seine Fahrkarte nun nicht mehr von der Steuer absetzen zu können, waren am 27. November 2011 zu viel für Robert R.* (20). Der Busfahrer der Linie 607 hatte das abgelaufene Ticket kurzerhand eingezogen, was sein gutes Recht ist. Robert R. sah das nicht so. Er versetzte dem Fahrer nach kurzer Rangelei einen Faustschlag ins Gesicht. Der Mann wurde verletzt, war drei Wochen lang krankgeschrieben.
Am Donnerstag wurde der gelernte Koch vom Jugendgericht wegen Körperverletzung verwarnt. Außergerichtlich hatte er sich schon bereit erklärt, dem Unternehmen Havelbus 1300 Euro Entschädigung zu zahlen. Havelbus hatte 2700 Euro verlangt. Doch die jeweiligen Anwälte schlossen einen Vergleich, mit dem beide Seiten leben können.
„Ich hatte mein Portemonnaie aufgeräumt und danach aus Versehen den falschen Fahrschein eingesteckt. Auf der Hinfahrt ist das nicht aufgefallen“, erzählte Robert R. Als er nach Feierabend an der Haltestelle „Forsthaus Templin“ in den Bus stieg und den Fahrausweis zeigte, habe der Fahrer ihn einkassiert. „Heute weiß ich, dass er korrekt gehandelt hat. Tut mir leid, dass ich ausgerastet bin. Das passiert bestimmt nicht wieder“, versicherte der Angeklagte reumütig. Allerdings vergaß er zu erwähnen, dass er an der Endhaltestelle „Hauptbahnhof“ erst einmal flüchtete, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Er wurde allerdings wenig später von der Polizei gestellt. Der Busfahrer hatte den Beamten berichtet, dass der rabiate Fahrgast „nach Küche“ roch.
Den Ordnungshütern gegenüber gab Robert R. den Schlag unumwunden zu. Er erklärte sich zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit. Aber der Havelbus-Mitarbeiter zeigte kein Interesse. Da entschuldigte sich der Angeklagte schriftlich bei ihm, lud ihn zum Essen ein. Auch darauf reagierte der Busfahrer nicht.
Die zur Verhandlung geladene Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sprach von einer spontanen, unbesonnenen Tat des bislang nicht Vorbestraften. Sie regte an, das Verfahren nach richterlicher Ermahnung einzustellen. Das war dem Staatsanwalt dann doch zu mild. Schließlich habe Robert R. eine Person in Ausübung ihres Dienstes verletzt, sich danach nicht um sein Opfer gekümmert, sondern Fersengeld gegeben. Eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht und 500 Euro an die Landeskasse seien angemessen. Verteidiger Bernd Dietze gab zu bedenken, sein Mandant habe schon an der Entschädigung des Busfahrers kräftig zu kauen. Das sah das Gericht ebenso und verpflichtete Robert R. zur Ableistung von 30 Sozialstunden. (*Name geändert.) Hoga
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