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Landeshauptstadt: Federvieh bleibt frei

Keine Stallpflicht wegen Vogelgrippe: Stadt verlängert Ausnahme bis Februar 2007 / Verstöße gegen Auflagen

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In der Stadt Potsdam gilt weiterhin keine Stallpflicht für Geflügel. Das bedeutet, dass auch die Potsdamer Bauern ihre mehr als 200 Hühner sowie 300 Enten und Gänse bis zum 28. Februar 2007 nicht einsperren müssen. Bereits am 11. Juli 2006 wurde die bundesweite Geflügel-Aufstallungsverordnung der Bundesrepublik verlängert. Somit bleibt auch die Ausnahmeregelung in der brandenburgischen Landeshauptstadt in Kraft, hieß es gestern aus der Stadtverwaltung.

Seit Mai war in Potsdam bereits die Stallpflicht aufgehoben worden – während sie bundesweit zum Schutz vor der Vogelgrippe weiterhin galt. Doch Potsdam gehöre nach Angaben der Stadt nicht zu den Risikogebieten für die Tierseuche. Die hiesigen Geflügelhalter dürfen ihre Vögel trotzdem nur unter strengen Auflagen ins Freie lassen: So müssen sie auf eigene Kosten alle Tiere einmal im Monat auf das Influenza-A-Virus untersuchen lassen. Halter mit Beständen über 100 Tiere müssen zudem stichprobenartig ihren Vögeln Blut entnehmen lassen, um sie im Landeslabor Brandenburg auf den Grippe-Erreger testen zu lassen. Die Halter von Enten und Gänsen in Freilandhaltung müssen etwa vierteljährlich Tupferproben für eine Untersuchung auf Influenza-Virus der Subtypen H5 und H7 liefern.

Jeder, der Geflügel unter freiem Himmel hält, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Standortes der Geflügelhaltung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzumelden. Die Anmeldepflicht ist eine Maßnahme des Tierseuchenrechtes, die ein schnelles Handeln im Tierseuchenfall ermöglicht. Allerdings seien noch längst nicht alle Geflügelhalter dieser Verpflichtung nachgekommen. Die Amtstierärzte haben nach eigenen Angaben bei Kontrollen Verstöße gegen diese Auflage festgestellt. Darum weisen sie daraufhin, dass die Vogelbesitzer, falls bei Überprüfungen nicht angemeldetes Geflügel vorgefunden wird, mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu rechnen haben. Dabei müssen mit Geldbußen bis zu 25 000 Euro gerechnet werden. just

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