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ATLAS: Fehlschuss

Es ist natürlich in doppelter Hinsicht widersinnig. Ein Gesetz, das schon dem Namen nach Kultur schützen soll, führt dazu, dass Kunst abwandert – also verloren geht.

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Es ist natürlich in doppelter Hinsicht widersinnig. Ein Gesetz, das schon dem Namen nach Kultur schützen soll, führt dazu, dass Kunst abwandert – also verloren geht. Maler wie Georg Baselitz ziehen ihre Werke aus Museen zurück – in Potsdam könnte es eine ganze Sammlung sein, die in den USA bleibt, statt den Potsdamern und ihren Gästen offenzustehen. Es geht um die Sammlung des SAP-Gründers und Mäzens Hasso Plattner. Der Verlust seiner Sammlung wäre für das an moderner Kunst nicht eben reiche Potsdam extrem schmerzhaft. Der Vorwurf aber wäre nicht ihm zu machen. Denn: Ein Gesetz, das, noch bevor es in Kraft tritt, das auslöst, was es zu verhindern versucht, ist ganz offensichtlich nicht gut durchdacht. Man könnte es auch Fehlschuss nennen. Nach dem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters geplanten Kulturschutzgesetz sollen Werke nur noch exportiert werden dürfen, wenn sie nicht als national wertvolles Kulturgut eingestuft sind. Was darunter zu verstehen ist, müssten Expertenkommissionen klären. Ist eine Ausfuhr beispielsweise in die USA geplant, greift künftig eine EU-Richtlinie, nach der etwa ein Gemälde, das älter als 50 Jahre und einen Wert von über 150 000 Euro hat, eine Ausfuhrgenehmigung braucht. Grütters Vorstoß ist auch eine Reaktion auf die Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP – die Ministerin hatte schon 2014 vor der Lockerung der Handelsbestimmungen und den Folgen für den Kulturbereich gewarnt. Ein sinnvoller Gegenentwurf ist das von ihr vorgelegte Gesetz aber nicht.

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