Aus dem GERICHTSSAAL: Feldjäger im Einsatz
Anklage: Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe
Stand:
Der Dienst bei der Bundeswehr war nicht unbedingt das Ding von Daniel D.* (22). Der junge Mann kam mit den Anforderungen schlecht zurecht, fühlte sich und seine Befindlichkeiten nicht ernst genommen. Als ihn im Mai vorigen Jahres starke Zahnschmerzen plagten, war der Kasernenzahnarzt ausgerechnet nicht da.
Daniel D. suchte sich auf eigene Faust einen Dentisten. Der schrieb ihn dann auch eine Woche lang krank. Der Soldat faxte die Krankschreibung seinem Vorgesetzten und blieb so lange zu Hause. „Jetzt weiß ich, dass ich mich nur von einem Zahnarzt der Bundeswehr hätte krankschreiben lassen dürfen“, räumte der wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe Angeklagte gestern ein.
Als Daniel D. im Juni 2006 vier Tage wegen nervlicher Probleme im Bundeswehrkrankenhaus verbrachte, kehrte er nach der Entlassung nicht in seine Einheit zurück. Die Feldjäger wurden losgeschickt, fingen den Dienstunwilligen schließlich ein. Die Quittung für sein Handeln: 21 Tage Arrest und Nachdienen der versäumten Zeit. Da mehr als drei unentschuldigte Fehltage strafbar sind, wurde der bereits wegen Drogenhandels, Körperverletzung und unerlaubten Führen eines Schlagrings Vorbelastete vom Gericht zu 750 Euro Strafe verurteilt. „Sie sind haarscharf an einer Sanktionierung wegen Fahnenflucht vorbeigeschrammt“, betonte der Staatsanwalt. „Darauf steht Freiheitsstafe.“ Daniel D. zeigte sich geläutert. „Mein Leben war damals noch nicht so geordnet, wie es heute ist. Ich dachte, ich könnte mich einfach ausblenden. Im Arrest hatte ich viel Zeit zum Nachdenken“, bekannte der künftige Sicherheitsfachmann.
Die Feldjäger stellten auch Marcel M.* (24), als er im Juni 2006 den Dienst in der Havellandkaserne Eiche nach einer Krankschreibung eigenmächtig quittierte. Da der Arbeitslose schon nach vier Tagen von den Gendarmen aufgespürt wurde, befand die Staatsanwaltschaft, das Verfahren könne gegen 250 Euro Geldauflage eingestellt werden. Das Gericht stimmte zu, gab jedoch zu bedenken, Marcel M. komme mit dieser Entscheidung mehr als glimpflich davon. Schließlich befinden sich in seinem Vorstrafenregister Eintragungen wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
„Ich musste beim Bund schon 200 Euro von meinem Wehrsold zahlen“, erzählte der unsicher Grinsende. „Aber ich bin mit der Geldbuße einverstanden. Es wäre toll, wenn ich sie in monatlichen Raten von 50 Euro begleichen könnte.“ Dies wurde ihm gewährt. (*Namen geändert.) Hoga
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