Aus dem GERICHTSSAAL: Feuerteufel muss hinter Gitter Berliner der Brandstiftung an vier Autos überführt
Nach dem Urteilsspruch kullerten die Tränen beim Angeklagten und auch bei seiner Freundin. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode war nach dreitägiger Beweisaufnahme überzeugt: Norman N.
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Nach dem Urteilsspruch kullerten die Tränen beim Angeklagten und auch bei seiner Freundin. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode war nach dreitägiger Beweisaufnahme überzeugt: Norman N.* ist der Feuerteufel von Neu Fahrland. Der 23-Jährige wurde am Freitag am Amtsgericht wegen Brandstiftung in vier Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, rechtskräftig ist der Richterspruch allerdings noch nicht. In diese Entscheidung wurde ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Dezember 2012 einbezogen. Da erhielt der Ex-Feuerwehrmann wegen Diebstahls, Notrufmissbrauchs und Amtsanmaßung – insgesamt waren elf Taten angeklagt – bereits eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
In der Nacht des 21. September 2012 brannten in der Neu Fahrländer Ringstraße vier Autos. Der Sachschaden betrug mehrere Zehntausend Euro. Angst und Wut der Betroffenen lassen sich nicht beziffern. Mehrere Passanten sahen Norman N. zur fraglichen Zeit in Tatortnähe. Auf einer Bierflasche, abgestellt an einem Carport, unter dem ebenfalls ein Auto in Flammen aufging, fanden sich Fingerabdrücke und DNA-Spuren des Berliners. Drei Wochen später wurde er festgenommen, der Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Norman N., der immer Feuerwehrmann sein wollte, wegen seiner Geltungssucht und diverser Straftaten aber zuerst aus der Hellersdorfer Freiwilligen Wehr, später auch aus der Neu Fahrländer Truppe ausgeschlossen wurde, bestritt den Prozess über, irgendetwas mit den abgefackelten Autos zu tun zu haben.
Norman N. sei jemand, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, führte der psychiatrische Gutachter Matthias Lammel am gestrigen Prozesstag aus. Während der Schulzeit als Klassenclown bekannt, habe der Angeklagte später „durch kriminelle Verhaltensstile versucht, Aufmerksamkeit zu erregen“. Eine Ausbildung zum Koch brach er ab, sei „ziellos durch die Gegend gewuselt“. Es gebe keine Hinweise auf eine Intelligenzminderung, erklärte Gutachter Lammel. Sein Scheitern in verschiedenen Jobs sei auf mangelnde Anstrengungsbereitschaft zurückzuführen. Nach eigener Aussage sei Norman N. am Abend des Tattages zwar alkoholisiert gewesen, jedoch nicht so stark, dass man daraus eine Beeinträchtigung seiner Steuerungsfähigkeit ableiten könne.
„Das Gericht geht zu Ihren Gunsten von verminderter Schuldfähigkeit aus, wenn auch im unteren Bereich“, sagte die Vorsitzende. Zulasten des Angeklagten, der eine Ausbildung zum Rettungsassistenten anstrebt, seien seine Vorstrafe sowie die erhebliche kriminelle Energie, die er an den Tag legte, zu werten. „Sie haben die ganze Gegend in Angst und Schrecken versetzt“, so die Richterin. Weitere Autobrände, die in dem Ortsteil passiert waren, spielten in dem Prozess keine Rolle. (*Name geändert) Hoga
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