Aus dem GERICHTSSAAL: Feuerwehrauto in der Nacht geplündert Potsdamer war auf Trinktour und randalierte
2012 war für Roman R.* (21) kein gutes Jahr.
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2012 war für Roman R.* (21) kein gutes Jahr. Die Beziehung zu seiner Freundin ging in die Brüche. Das Kind wurde geboren, doch der frischgebackene Vater blieb in wichtigen Fragen außen vor. Roman R. driftete in die Kriminalität ab. Zweimal wurde er beim Diebstahl von Alkohol erwischt. In einem Fall soll er sich gegen den Ladendetektiv mit einem Schlagring zur Wehr gesetzt, ein Springmesser dabei gehabt haben. Am 16. Mai 2013 verurteilte ihn das Schöffengericht unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem musste er eine Geldauflage von 300 Euro zahlen.
Am Donnerstag saß Roman R. erneut auf der Anklagebank. Mit einem Kumpel soll er in der Nacht des 21. Dezember 2012 ein Feuerwehrauto geplündert haben. Das Schöffengericht stellte das Verfahren im Hinblick auf das bereits ergangene Urteil ein. Eigentlich hätte die Tat im Mai des Vorjahres gleich mitverhandelt werden sollen. Sie wäre bei der Entscheidung nicht wesentlich ins Gewicht gefallen. Doch Roman R. hatte den Diebstahl im Ermittlungsverfahren bestritten. Nun gab er zu, in besagter Nacht eine Scheibe des am Hubertusdamm geparkten VW Tiguan eingeschlagen, das mobile Blaulicht und eine Antenne vom Dach des Feuerwehrfahrzeugs gerissen zu haben. Dann hätten er und sein Kumpel Ulli U.*, der vorher Schmiere gestanden habe, aus dem Wageninneren einen Klappspaten, eine Taschenlampe und eine weitere Antenne mitgenommen. Anschließend seien sie wieder zu dem Bekannten, mit denen sie unterwegs waren, ins Auto gestiegen. „Was wir mit den Sachen machen wollten, wussten wir nicht“, erzählte der Angeklagte. „Als wir merkten, dass die Polizei hinter uns her ist, haben wir die Gegenstände aus Reflex aus dem Auto geworfen. „Das war eine dumme Aktion“, räumte der Potsdamer ein. „Sie war zumindest nicht angemessen.“
„Angemessen ist eine Straftat nie“, parierte die Vorsitzende, ließ dann den Mittäter Ulli U. in den Zeugenstand rufen. Der 19-Jährige hat seine Gerichtsverhandlung bereits hinter sich, somit kein Auskunftsverweigerungsrecht. Sein Verfahren wurde gegen Ableistung von Sozialstunden eingestellt.
„Wir sind herumgefahren, uns war langweilig. Außerdem hatten wir ein paar Bier getrunken. Dann kam eins zum anderen“, erinnerte sich der Zeuge und bestätigte die Angaben von Roman R. „Ich weiß gar nicht mehr, wieso wir uns gerade ein Feuerwehrauto ausgesucht haben.“ Nach einer Nacht in der Zelle habe er dann seine Aussage gemacht.
Inzwischen scheint sich Roman R. gefangen zu haben. Nach der ersten abgebrochenen Lehre befindet er sich derzeit im dritten Ausbildungsjahr zum Kfz-Mechatroniker. Kontakt zu seinem knapp zweijährigen Kind hat er auch. Weitere Straftaten sind nicht bekannt. Und die 300 Euro aus der Verurteilung vom Mai letzten Jahres sind längst beglichen. (*Namen geändert.) Hoga
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