zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Filme für die Kinder?

Anklage: Computerbetrug / 700 Euro Geldstrafe

Stand:

Um 200 Euro soll Thomas T.* (36) seine Ehefrau geprellt haben. Die Strafe, die das Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Waltraud Heep am Donnerstag gegen den mehrfach vorbestraften Betrüger verhängte, fiel mit 700 Euro recht drastisch aus. Es ging um Computerbetrug in drei Fällen und die Fälschung von Daten. Der Hartz-IV-Empfänger gestand zu Prozessbeginn, am 26. September 2011 auf ein Lockangebot im Internet hereingefallen zu sein. „Ich habe nur gelesen, die ersten 14 Tage sollte das Herunterladen von Filmen kostenlos sein“, erzählte der zweifache Vater: „Ich wollte den Kindern mit den Filmen eine Freude machen.“ Die folgenden ellenlangen und verklausulierten Vertragsbedingungen des Anbieters habe er sich nicht zu Gemüte geführt, räumte der gelernte Maler und Lackierer ein. Nur ein einziges Mal habe er drei Trickfilme heruntergeladen. Weil er verschuldet war, habe er die E-Mail-Adresse seines 10-jährigen Sohnes genutzt und die Konto-Nummer seiner Frau angegeben. Die lag damals im Krankenhaus. Zwei weitere Abbuchungen von deren Konto könne er sich nicht erklären.

Thomas T. hatte in dieser Zeit Kontovollmacht, durfte Geld abheben, „ um mit den Kindern über die Runden zu kommen“, berichtete die inzwischen von ihm geschiedene Gattin Gerlinde T.* (32) im Zeugenstand. Wieder genesen, habe sie beim Durchsehen der mittlerweile eingegangenen Post drei Abbuchungen des Internet-Anbieters zu je 99,99 Euro unter dem Namen ihres minderjährigen Sohnes entdeckt. Die letzte vom 16. November 2011 habe sie per Onlinebanking rückgängig machen können, für die beiden anderen sei die Zeit bereits überschritten gewesen. Thomas T. habe bestritten, etwas mit den Transaktionen zu tun zu haben, erzählte die Modeschneiderin.

„Die Anklage wirft Ihnen vor, die Filme zwischen September und November heruntergeladen zu haben. Das sind mehr als zwei Wochen, die angeblich kostenfrei waren“, wandte sich der Staatsanwalt an Thomas T. Doch der blieb bei seiner Version. „Meine Ex-Frau hat mich Anfang Oktober aus der Wohnung geschmissen. Ich war obdachlos und musste mich nach einer neuen Bleibe umsehen. Wie sollte ich da an einen Computer kommen?“, entgegnete der Angeklagte.

Thomas T. hätte den Vertrag mit dem Internet-Anbieter noch vor Ablauf der 14-Tage-Frist kündigen müssen. „Das hätten Sie von jedem Internet-Café aus tun können“, stellte die Vorsitzende klar. Stattdessen versuche ein Inkasso-Büro, weitere Beträge über die Adresse des inzwischen 11-jährigen Sohnes einzutreiben. „Sie hätten sich DVDs mit den Kindern anschauen sollen. Das wäre preiswerter gewesen“, so Richterin Heep. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })