Aus dem GERICHTSSAAL: „Filmriss“ nach Zechtour
Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung
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Aus dem GERICHTSSAALKörperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung Am Ende eines feucht-fröhlichen Abends klafft manchmal eine große Lücke. Zu viel des flüssigen Spaßmachers rann dann durch die Kehlen der Feiernden. Auch Bernhard B.* (37) hat einen „Filmriss“. Der Fußbodenleger soll in der Nacht des 1. Februar 2004 den Zaun einer Kneipe demoliert, zuvor dem Wirt einen Fausthieb versetzt und mit einem Gast Streit gesucht haben. „Ich habe bei einem Kumpel zu Hause Fußball geguckt. Da hatte ich schon etliche Bier getrunken. Dann sind wir in die Gaststätte. Dort war keiner mehr nüchtern“, umreißt der Angestellte die Situation. Nach etlichen weiteren halben Litern hatte er sich dem Alkoholpegel der Masse angepasst. „Ich weiß nur noch, dass ich irgendwann mit einem Bekannten Zoff hatte. Danach ist alles dunkel.“ Der Lebensgefährte der Wirtin bringt Licht ins Geschehen. „Ich hatte schon geschlafen, als ich zu Hilfe gerufen wurde“, erinnert sich der Bud-Spencer-Typ. Ein volltrunkener Gast sei von der alkoholisierten Truppe beschimpft und beleidigt worden. Um den Hilflosen zu schützen, sei er von der Wirtin hinter den Tresen verfrachtet worden. Dies habe der Meute missfallen. „Sie wollten ihn verprügeln. Der Angeklagte war auch dabei“, stellt der Zeuge klar. Mit vereinter Kraft habe das Personal dann die gut abgefüllten Gäste zur Tür hinausgedrängt, eine Heimfahrmöglichkeit für das Beinahe-Opfer organisiert. Auf einmal habe sich Bernhard B. unvermittelt umgedreht und ihm die Faust ins Gesicht gedroschen. „Ich holte meinen Baseballschläger, den ich für alle Fälle immer im Gastraum stehen habe und haute zur Abschreckung einmal kurz auf den Zaun. Das hat richtig schön geknallt“, erzählt der Wirt voller Stolz. Die meisten der Schluckspechte hätten daraufhin auch das Weite gesucht. Der Angeklagte habe sich allerdings stark gefühlt. „Er zog seinen Pullover aus, legte seine Brille ab und sagte: Komm her, du Sau, ich schlage dich tot. Dann wollte er schon wieder auf mich losgehen.“ Zu allem Überfluss habe er noch gegen die Umzäunung getreten, so dass sich zwei Latten lösten, berichtet der Gastwirt. Das Gericht sieht den Anklagevorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung als erwiesen an, billigt Bernhard B. infolge des genossenen Alkohols allerdings verminderte Schuldfähigkeit zu. Der bislang nicht Vorbelastete muss eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
Hoga
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