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Aus dem GERICHTSSAAL: Fingerabdruck an Sektflasche

DNA-Analyse der Zigaretten wird nachgereicht

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Aus dem GERICHTSSAALDNA-Analyse der Zigaretten wird nachgereicht Fast scheint es, als käme Konstantin S. (33) nur nach Deutschland, um zu stehlen. Im August 2003 wurden die Fingerabdrücke des Rumänen nach dem Entwenden von Autoradios bei der Polizei gespeichert. Wenig später baute der gelernte Elektriker bei Nacht und Nebel erneut Autoradios in Potsdam aus, wurde dafür im Mai 2004 vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt. Die sitzt er gegenwärtig ab. Ein Bungaloweinbruch in der Bornstedter Kleingartensparte Kurzes Feld zwischen dem 15. Januar und dem 11. Februar dieses Jahres soll ebenfalls auf das Konto von Konstantin S. gehen. Hier ließ er laut Anklage ein CD-Radio sowie eine Mini-Stereoanlage im Gesamtwert von rund 600 Euro mitgehen. Während der gestrigen Verhandlung bestritt der stets als Tourist ins Bundesgebiet Eingereiste die Vorwürfe vehement, obwohl er auf einer am Tatort gesicherten Sektflasche einen wunderschönen Fingerabdruck hinterlassen haben soll. Die Kriminalpolizei verglich selbigen mit den bereits im Computer befindlichen daktyloskopischen Spuren des Rumänen. Ergebnis: Es handelt sich zweifelsfrei um dessen rechten Ringfinger. „Das hat mir irgend jemand untergejubelt“, erklärte der in Handfesseln Vorgeführte dreist. Als ihn Amtsrichterin Kerstin Devriel mit ebenfalls in der Laube sichergestellten Zigarettenkippen der Marke Marlboro – der Stammsorte des Angeklagten – konfrontierte, meinte er lässig: „Ich bin schließlich nicht der Einzige, der die raucht.“ Nachdem Erika L. (59) am 11. Februar vom Spartenvorsitzenden über den Zustand ihrer „Sommerresidenz“ informiert wurde, eilte sie sofort in den Garten. „Die Tür des Bungalows war aufgebrochen, alle Schränke durchwühlt, die Sachen auf den Boden geworfen“, erinnerte sie sich im Zeugenstand. „Auf dem Tisch stand eine Flasche Sekt, die mir nicht gehörte.“ Außer besagten elektronischen Geräten hätten die Winterjacke ihres Ehemannes sowie ein Paar derbe Schuhe gefehlt. Leider wurden die ebenfalls von der Spurensicherung am Tatort eingesammelten Zigarettenkippen bislang nicht mit der DNA des Angeklagten verglichen. Das muss nun schnellstens nachgeholt werden, um ihn zweifelsfrei überführen zu können. Die Verhandlung wird am 15. November fortgesetzt. Hoga

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