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Aus dem GERICHTSSAAL: Fingerabdruck überführte Hoteldieb

Mittäter hatte flinkere Beine und konnte fliehen

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Aus dem GERICHTSSAALMittäter hatte flinkere Beine und konnte fliehen „Ja, ich bin es gewesen“, erklärt Torsten T. (26, Name geändert) vor Gericht ohne Umschweife. Doch eigentlich ist sein Geständnis nur die Hälfte wert. Da er am Tatort einen prächtigen Fingerabdruck hinterließ, der Polizei zudem nicht unbekannt war, kam man dem arbeitslosen Maurer schnell auf die Schliche. Leugnen war zwecklos. Rückblende: Es ist der 15. April 2004. Ein Mann schleicht durch die Nacht, er hat nichts Gutes im Sinn. In Höhe des Hotels „Voltaire“ in der Friedrich-Ebert- Straße stoppt er, schaut sich sichernd um. Dann klirrt eine Scheibe. Dem Mann gelingt es, das Fenster gänzlich zu öffnen, er zwängt sich hindurch. Im Hotel-Inneren durchsucht er die Büroräume, entdeckt einen Laptop sowie einen Projektor. Die technischen Geräte im Wert von knapp 5000 Euro – so glaubt der Langfinger – lassen sich gut zu Geld machen. In der Nacht des 8. September 2004 ist derselbe Mann wieder unterwegs. Diesmal hat er einen Kumpel dabei. Ziel der mit Schraubendreher und Handschuhen ausgestatteten Einbrecher ist ein Reisebüro in der Brandenburger Straße. Während der später als Torsten T. Identifizierte versucht, die Tür aufzuhebeln, kommt ihm eine Polizeistreife in die Quere. Er gibt Fersengeld. Doch die Beamten sind schneller und stellen den Dieb. Seinen wesentlich flinkeren Kumpan können sie allerdings nicht fassen. „Wollen Sie uns den Namen Ihres Mittäters nennen?“, fragt Amtsrichter Francois Eckardt. Torsten T. schüttelt den Kopf. Schließlich ist er kein Denunziant. Auch die Aussicht auf eine geringere Sanktion kann den bislang wegen Fischwilderei, Körperverletzung sowie Betruges in drei Fällen Vorbelasteten nicht umstimmen. „Der Gesetzgeber sieht für Einbruchsdiebstahl Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren vor“, betont der Staatsanwalt. Obwohl die zweite Tat im Versuch stecken blieb, da die Männer ertappt wurden, sei sie doch nahe an der Vollendung, so dass eine Strafmilderung wegen Einbruchsversuchs nicht mehr in Betracht käme. Torsten T. solle wegen zweifachen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt werden, die – da er nicht einschlägig vorbestraft ist – noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Darüber hinaus habe er eine Geldbuße von 300 Euro zu zahlen. Der Vorsitzende urteilt mit neun Monaten auf Bewährung (zwei Jahre) deutlich milder. Er verzichtet auch auf die Auferlegung der Geldbuße, da der Arbeitslose ohnehin knapp bei Kasse sei. Hoga

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