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Aus dem GERICHTSSAAL: Flaschenhieb aus Dummheit?

Prozess wegen versuchten Mordes fortgesetzt

Stand:

Vorstrafen wie gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungwidriger Organisationen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Biografien der meisten der sechs Angeklagten. Seit dem 20. Dezember vorigen Jahres müssen sich die Männer im Alter zwischen 32 und 23 Jahren wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. Laut Staatsanwaltschaft sollen die der rechten Szene Zugehörigen in der Nacht des 3. Juli 2005 den Vertreter der Antifa-Szene Tamas B. (24) und seinen Begleiter vor der Bäckerei Braune durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt haben. Parallel dazu läuft vor der 2. Großen Strafkammer ein Prozess gegen fünf jugendliche vermeintliche Beteiligte an der Prügelorgie. (PNN berichteten.)

Da die erwachsenen Angeklagten – bis auf einen – bislang zu den Tatvorwürfen schweigen, sind die Zeugen gefragt. So berichtete die Polizeibeamtin Beate S. (43) am gestrigen Verhandlungstag, wegen der zunehmenden Eskalation der Gewalt zwischen rechten und linken Gruppierungen in der Landeshauptstadt sei im Sommer vorigen Jahres eine Sonderermittlungsgruppe gegründet worden. Als Angehörige dieser Gruppe habe sie auch die unter dringendem Tatverdacht stehende Sandra C. vernommen. Die 18-Jährige habe ihr gegenüber zugegeben, „aus Dummheit“ eine leere Bierflasche auf dem Kopf eines der Opfer zerschlagen zu haben. Sie sei sich nicht im Klaren darüber gewesen, welche Folgen das für den Betroffenen haben könnte. In ihrem eigenen Prozess vor der Jugendkammer räumte Sandra C. allerdings ein, Tamas B. die Flasche „aus möglicherweise politischem Hintergrund“ auf dem Kopf zerschmettert zu haben. Der Student verlor kurzzeitig das Bewusstsein und erlitt eine Gehirnerschütterung.

Drei Tage nach dem Übergriff befragte der Polizeibeamte Frank F. (48) unter anderem den Angeklagten Daniel K. (23). Dieser habe sich bereits im Gewahrsam befunden und beteuert, an der Tat nicht beteiligt gewesen zu sein. „Er berichtete, eine Gruppe von rund 40 Angehörigen der rechten Szene habe sich an dem betreffenden Tag im Buga-Park getroffen, gegrillt, getrunken und Volleyball gespielt, um sich besser kennenzulernen“, so der Polizeizeuge. Auf dem Heimweg mit der Straßenbahn habe jemand der inzwischen geschrumpften Clique die Notbremse gezogen. Daniel K. habe das Kommando „Raus, raus“ vernommen, sei – wie die anderen Tatverdächtigen auch – ausgestiegen und sofort Richtung Charlottenstraße gelaufen. „Er erzählte, er stände unter Bewährung und wollte mit dem unberechtigten Auslösen der Notbremse nichts zu tun haben.“

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Hoga

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