zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Fliegender Wechsel auf der Anklagebank

Potsdamerinnen im beschleunigten Verfahren wegen Alkoholfahrten und Ladendiebstählen sanktioniert

Stand:

Sind im Amtsgericht beschleunigte Verfahren angesagt, wechseln die Angeklagten im Zehn-Minuten-Takt die Plätze. Den Anfang macht diesmal Kathrin K.* (28). Die Serviererin wurde in der Nacht des 8. November 2008 mit rund 2,8 Promille aus dem Verkehr gezogen. Kathrin K. war mit ihrem Fahrrad gestürzt. „Die Beamten haben notiert, Sie seien stark hysterisch gewesen“, gibt Richterin Waltraud Heep zu bedenken. „Ich war wütend und wollte nach Hause“, begründet die junge Frau ihren Gefühlsausbruch. Nach einem langen Gespräch mit ihrer Freundin und etlichen Gläsern Wein habe sie sich nach drei Uhr auf den Heimweg gemacht. „Eigentlich wusste ich, dass ich nicht mehr aufs Rad durfte“, räumt die Angeklagte ein. „Ich hätte auch bei meiner Freundin schlafen können. Aber ich habe zwei Tiere. Die wollte ich nicht so lange alleine lassen.“ „Der betrunkene Radfahrer gefährdet in erster Linie sich selbst“, gibt der Staatsanwalt zu bedenken und beantragt eine Geldstrafe von 750 Euro. Richterin Heep sanktioniert die Potsdamerin allerdings nur mit 150 Euro. „Das ist ein halbes Monatsgehalt für Sie. Dieses Urteil bekommen bei mir alle betrunkenen Ersttäter, die nachts mit dem Rad unterwegs sind“, betont sie.

Maria M.* (67) wurde am 22. Juli vorigen Jahres im „Kaufland“ beim Diebstahl eines Dichtungsringes für ihren Schnellkochtopf – Wert: 9,99 Euro - erwischt. „Ich weiß auch nicht, warum ich das getan habe“, erklärt die Rentnerin verschämt. Bisher habe ich mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen.“ Richterin Heep meint, einer Verurteilung bedürfe es in diesem Fall nicht und stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro ein. Auch Monika M.* (40) ist eine ertappte Diebin. Objekt ihrer Begierde waren am 29. Oktober 2008 zwei Akkus für insgesamt 15,98, die sie bei „Real“ einsteckte. „Es ist nun mal passiert. Aber ich habe es bereut“, beteuert die bislang nicht Vorbestrafte. Das Gericht hat ein Einsehen mit der Arbeitslosen, setzt die Strafe von 150 Euro für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus. „Mich sehen Sie hier bestimmt nicht wieder“, versichert die Angeklagte.

Anke A.* (41) ist mit ihrem Urteil offenbar zufrieden. Erleichtert bedankt sie sich für die Geldstrafe von 150 Euro, die sie gerade wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr kassiert hat. Die Putzfrau war am 2. Oktober des Vorjahres mit ihrem Fahrrad unterwegs, als sie in eine Polizeikontrolle geriet. Die ihr wenig später entnommene Blutprobe wies einen Äthanolgehalt von 1,81 Promille aus. Auch Anke A. hatte sich bei einer Freundin festgequatscht und dabei zu tief ins Glas geschaut. „Ich dachte, ich könne noch fahren. Das war ziemlich dämlich von mir“, resümiert die Frau. „Jetzt habe ich die Quittung bekommen.“ (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })