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Aus dem GERICHTSSAAL: Folgenschweres Überholmanöver eines Fahranfängers

Zwei Schwerverletzte, zwei Autos mit Totalschaden / Auszubildender kam mit einer geringen Geldstrafe von 180 Euro davon

Stand:

Marc M.* (22) fand weder nach dem schweren Unfall noch während der Gerichtsverhandlung ein Wort der Entschuldigung für die Opfer seines Fehlverhaltens. Der Fahranfänger befand sich am 11. Februar dieses Jahres mit seinem alten Hundai auf dem Weg nach Michendorf. Kurz hinter Ruhlsdorf überholte der Potsdamer trotz Gegenverkehrs einen Skoda. Dabei berührte er ihn seitlich, verlor die Kontrolle über seinen Wagen, touchierte einen Straßenbaum, prallte danach mit einem aus Fahrtrichtung Michendorf kommenden Opel Astra zusammen. Dessen Fahrer wollte noch in den Straßengraben ausweichen, wurde jedoch durch den Hundai gestoppt. Der Skodafahrer rammte zwei Bäume, rettete sich danach mit schweren Schmerzen aus seinem schrottreifen Firmenwagen. Er entging nur knapp einer Querschnittslähmung. Die Beifahrerin eines Smart, der ebenfalls mit dem Auto des Angeklagten zusammenstieß, erlitt Prellungen des Brustbeins und der Rippen.

Während der Verhandlung behauptete der Zerspanungsmechaniker-Azubi im 1. Lehrjahr, der Skodafahrer habe seine Geschwindigkeit absichtlich von 80 auf rund 100 Stundenkilometer erhöht, um ihn nicht vorbeizulassen, so dass er rund 300 Meter neben ihm herfahren musste. Als der Opel im Gegenverkehr der zweispurigen Fahrbahn auftauchte, sei er mit der Situation überfordert gewesen. Er habe eine Vollbremsung eingeleitet, in deren Folge die Räder seines Hundai blockierten.

Der Angeklagte sei in seinem Pkw von hinten an ihm vorbeigeschossen, habe ihn während des Überholens seitlich gestreift, so der Skodafahrer im Zeugenstand. „Ich habe meine Geschwindigkeit nicht erhöht“, beteuerte der Autoverkäufer. „Ich wurde nicht verletzt, aber mein Opel hatte einen Totalschaden“, berichtete Sigurd S. (66). „Aus meiner Sicht hätte der Angeklagte keinesfalls überholen dürfen. Der Abstand zu meinem Fahrzeug war viel zu knapp.“ Smart-Besitzer Dieter D. *(49) erinnerte sich: „Ich habe das Unglück kommen sehen und rechtzeitig gebremst.“ Der Kraftfahrer aus Berlin fuhr an jenem Samstagnachmittag direkt hinter dem Opel aus Richtung Ludwigsfelde in Richtung Potsdam. „Trotzdem ist der Hundai des Angeklagten noch gegen meinen Smart geflogen.“

„Sie haben unsagbares Glück gehabt, dass es bei diesem Massenunfall keine Toten gab“, konstatierte die Richterin. „Sonst würden Sie heute eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr kassieren.“ Da Marc M. nur eine sehr geringe Ausbildungsbeihilfe erhält, blieb es für den bisher nicht Vorbelasteten bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je drei Euro. In den nächsten zehn Monaten darf er nicht mehr ans Steuer eines Autos. (*Namen geändert.) Hoga

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