Landeshauptstadt: Fördergeld für schönere Stadt
Jeweils bis zu 7670 Euro an Unterstützung möglich
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Jeweils bis zu 7670 Euro an Unterstützung möglich Auch in diesem Jahr können wieder Einzelmaßnahmen an Gebäuden und Grundstücken, die der Verbesserung des Ortsbildes im Bereich ausgewählter Erhaltungssatzungsgebiete dienen, gefördert werden. Grundlage dafür, so teilte die Stadtverwaltung mit, sei die Förderrichtlinie “99 zur Stadterneuerung des Bauministeriums vom 12. Februar 1999. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören demnach: Gestaltungsmaßnahmen an stadtbildprägenden ortstypischen Gebäuden, Nebengebäuden und Anlagen, wie zum Beispiel Reparatur von Fensteranlagen sowie deren historischer Nachbau, Reparatur und Wiederherstellung historischer Hauseingänge, Reparatur von Fassaden, Wiederherstellung von plastischem Fassadenschmuck, denkmalgerechte Instandsetzung von Dachaufbauten, Balkonen und historischen Wintergärten. Gefördert werden auch Gestaltungsmaßnahmen auf privaten Freiflächen, insbesondere die Reparatur von stadtbildprägenden Mauern, Gittern, Zäunen, Toren oder historischen Pflasterungen. Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilt, gelten die Fördermöglichkeiten für die Bereiche Brandenburger Vorstadt, Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt, Luisenplatz, Alleestraße/Kleine Weinmeisterstraße und Am Kanal/Burgstraße. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent, maximal jedoch 7670 Euro je Grundstück. Die vollständigen Anträge müssen bis zum 31. Juni bei der Bewilligungsstelle in der Stadtverwaltung eingereicht werden. PNN Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14461 Potsdam, Sitz: Hegelallee 6-10. Info unter Telefon: 289-3246.
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