Aus dem GERICHTSSAAL: Fördergelder zu Unrecht kassiert?
Coachingunternehmerin bestreitet Vorwürfe
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Eine gute dreiviertel Stunde brauchte Staatsanwältin Ulrike Klinkhardt am Mittwoch, um die Anklage vor dem Schöffengericht zu verlesen. Es geht um gewerbsmäßigen Betrug in 20 Fällen, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Die vermeintlichen Taten liegen allerdings schon länger zurück, was das Erinnerungsvermögen der zahlreich geladenen Zeugen erheblich strapazierte.
Zwischen Dezember 2003 und August 2008 soll Gesine G.* (43) als Inhaberin eines sogenannten Coachingunternehmens unter anderem unrechtmäßig EU-Gelder über die Arbeitsagentur erhalten haben. Denn die von ihr angebotenen Beratungen für Existenzgründer im ersten Jahr des Bestehens mit Kursen wie Buchhaltung, Businessplan, allgemeine Warenkunde, Programmierung, Verkaufstraining oder Kundenakquise seien nicht – wie angegeben – durchgeführt worden. Dennoch soll die Potsdamerin während ihrer Tätigkeit mit von ihr eigereichten und mit gefälschten Unterschriften versehenen „Nachweisen über die Begleitung von selbstständigen Tätigkeiten“ von der Arbeitsagentur in 20 Fällen Gelder in Höhe von jeweils 1500 bzw. 1000 Euro erhalten haben.
Die zu Unrecht erhaltenen Mittel soll Gesine G. zum Teil an Existenzgründer weitergeleitet haben, für die sie dann gegen Bezahlung steuerberatend tätig geworden sei. Der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass sie keinen Anspruch auf den durch die Agentur für Arbeit gezahlten Betrag hatte. Sie habe gewerbsmäßig gehandelt, um sich eine wiederkehrende Einnahmequelle zu verschaffen, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Zudem habe Gesine G. in den Jahren 2003 bis 2006 rund 30 000 Euro Steuern hinterzogen.
„Die Steuerverkürzung wird durch meine Mandantin anerkannt. Die Schuld ist inzwischen beglichen“, betonte Rechtsanwalt Matthias Rohwerder zu Prozessbeginn. „Das unberechtigte Beziehen von Fördergeldern für Coachingmaßnahmen wird nicht eingeräumt. Höchstens ist es im Einzelfall einmal nicht zu der abgerechneten Stundenzahl gekommen.“
Im Zeugenstand bestätigte Karla K.* (59), sie habe einen Coachingvertrag mit Gesine G. unterschrieben, sei auch entsprechend geschult worden. Die Michendorferin machte sich 2004 als Hauswirtschafterin selbstständig. Wie ihre Unterschrift auf diverse andere Formulare kam, die ermöglichten, dass Geld an die Angeklagte floss, konnte sie sich nicht erklären. „Das habe ich nicht unterzeichnet. Ich habe Frau G. auch nicht beauftragt, das in meinem Namen zu tun“, versicherte sie. Weitere Zeugen vermuteten ebenfalls, dass ihre Unterschrift gefälscht worden sei.
Die Verhandlung wird am 18. Juni fortgesetzt. (*Namen geändert.) Hoga
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