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Sport: Francisco für zwei Jahre gesperrt DFB-Sportgericht verurteilte Babelsberger

Tobias Francisco vom SV Babelsberg 03 wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gestern nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Kontrollausschusses.

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Tobias Francisco vom SV Babelsberg 03 wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gestern nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines Dopingvergehens und eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. Damit entsprach das Gericht dem Antrag des Kontrollausschusses. Franciscos Sperre endet am 20. Dezember 2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Spieler kann noch in Berufung gehen. „Wir warten erst einmal ab, ob das Urteil Rechtskraft erreicht oder nicht“, sagte SVB-Geschäftsführer Ralf Hechel, der der Verhandlung in Frankfurt (Main) beigewohnt hatte. „Bis dahin besteht wie üblich die Unschuldsvermutung.“

Francisco war während des Regionalligaspiels Hallescher FC – SV Babelsberg 03 (0:1) am 21. November 2009 zur Dopingprobe ausgelost worden. Da er in dieser Partie nicht eingesetzt wurde, gibt es keinen Punktabzug für den SVB. Bei der Labor-Analyse, ließ der DFB gestern verlauten, sei ein deutlich erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient festgestellt worden. Die zusätzlich durchgeführte Kohlenstoffisotopenverhältnis- Bestimmung (IRMS-Analyse) habe bewiesen dass die verbotene Substanz körperfremden Ursprungs sei. In der Beweisaufnahme vor dem Sportgericht habe der Beschuldigte keine entlastenden Umstände vortragen können. Nach Anhörung des Sachverständigen Joachim Große vom Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden in Kreischa habe für das Gericht festgestanden, dass der erhöhte Testosteron/Epitestosteron-Quotient körperfremden Ursprungs und insbesondere auch nicht Folge der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sei. M. M.

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