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Landeshauptstadt: Frank S. ist wieder Tiefbauchef

Im Streit um die Weiterbeschäftigung von Frank S. in der Bauverwaltung hat sich die Stadt dem juristischen Druck gebeugt.

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Im Streit um die Weiterbeschäftigung von Frank S. in der Bauverwaltung hat sich die Stadt dem juristischen Druck gebeugt. Seit dem 23. Januar ist S. zurück im alten Amt als Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen. Die Einstellung sei „in Umsetzung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg“ erfolgt, sagte Rathaussprecherin Regina Thielemann den PNN.

Bekanntlich hatte die Stadt S. Ende 2010 ausgelaufenen, auf vier Jahre befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert. Der ehemalige Fachbereichsleiter hatte daraufhin auf Weiterbeschäftigung geklagt. In zweiter Instanz gewann S. im vergangenen August vor dem Landesarbeitsgericht. Die Kammer war der Argumentation von S. Anwalt Michael Tscherch gefolgt und eine Klausel im Arbeitsvertrag für nichtig erklärt, wonach die Stadt leitende Angestellte ohne Angabe von Gründen mit auf vier Jahre befristeten Arbeitsverträgen ausstattet. Dies sei dann rechtlich unzulässig, wenn die Führungskräfte – wie in S. Fall – außertariflich bezahlt werden, so das Gericht. Die Stadt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, eine Entscheidung wird am Jahresende erwartet.

Im Herbst war ein Vergleich zwischen beiden Parteien gescheitert. Die Stadt hatte dann im November die Gehaltszahlungen eingestellt – das Potsdamer Arbeitsgericht verurteilte die Stadt daraufhin zu einem Zwangsgeld in Höhe von 6000 Euro. Begonnen hatten die Auseinandersetzungen bereits 2009. Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) sah in S. den Hauptschuldigen für die Kostenexplosion bei der Sanierung der Humboldtbrücke, mahnte ihn ab und ließ ihn strafversetzen. Gegen beides wehrte sich S. erfolgreich vor Gericht. pee

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