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Landeshauptstadt: Freier Wille entscheidend

Geschäftsunfähiger kann Betreuer vorschlagen

Stand:

Auch eine geschäftsunfähige Person kann einen rechtlichen Betreuer für sich vorschlagen. Voraussetzung ist, dass die Person volljährig ist. Außerdem muss es sich um ihren freien Willen handeln, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf in dem neuen Ratgeber „Betreuung“.

Das Gericht muss dem Vorschlag entsprechen, wenn er dem Wohl des zu Betreuenden nicht zuwiderläuft. Ein Betreuer im juristischen Sinne hat die Aufgabe, die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen.

Ist der Betroffene nicht in der Lage, jemanden vorzuschlagen, soll möglichst ein Betreuer ausgewählt werden, der mit ihm verwandt ist oder eine andere persönliche Verbindung hat. Häufig sind das Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner, erläutert die Verbraucherzentrale. Jeder Bürger sei verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen, soweit er dafür geeignet und die Aufgabe zumutbar ist.

Allerdings könne eine Person nur dann zum Betreuer bestimmt werden, wenn sie zur Übernahme bereit ist. dpa

Das gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem ARD Ratgeber Recht herausgegebene Buch „Betreuung“ kann zum Preis von 11,40 Euro bestellt werden beim Versandservice, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf (Tel.: 0211/38 09 555, www.vz-ratgeber.de)

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