Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch für vielfach Vorbestraften
Der Berliner Rechtsanwalt Jörg E. parkte seinen BMW am Vormittag des 1.
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Der Berliner Rechtsanwalt Jörg E. parkte seinen BMW am Vormittag des 1. Mai 2004 in der Nähe der Glienicker Brücke. Um 12 Uhr stand der Wagen noch da, erinnerte sich der 40-Jährige gestern im Zeugenstand. „Als ich nach Hause fahren wollte, war er weg.“ Die Polizei fand das bejahrte Gefährt fünf Stunden später in der Leistikowstraße wieder. Das Schloss der Beifahrertür war aufgestochen, die Lenkradverkleidung herausgerissen, der Motor vermutlich mit einem Schraubendreher gestartet worden. Diverses Werkzeug, ein Abschleppseil sowie die Lesebrille des Juristen fehlten. Eine zum Tatort gerufene Kriminaltechnikerin sicherte am Türgriff eine Handballenspur. Deren Auswertung beim Landeskriminalamt Brandenburg ergab eine Übereinstimmung mit vorliegenden Vergleichsabdrücken des vielfach wegen Diebstahls, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Computerbetrugs sowie diverser Verkehrsdelikte vorbestraften Mario M. (33, Name geändert.)
„Ich war das definitiv nicht“, beteuerte der Angeklagte. Zur angegebenen Tatzeit habe er sich in Strafhaft befunden, allerdings im offenen Vollzug. Und er hätte einen Teufel getan, sich die mühsam verdiente Lockerung des Gefängnisalltags zu versauen. „Wenn ich Urlaub hatte, bin ich entweder von Familienangehörigen, meiner Freundin oder Kumpels mit dem Auto abgeholt worden“, erzählte Mario M. „Einige von denen sind früher in Pkw-Diebstähle verwickelt gewesen. Vielleicht bin ich einmal in den bewussten BMW eingestiegen und habe dabei Fingerabdrücke hinterlassen?“, überlegte er. „Hätte ich allerdings gewusst, dass der Wagen geklaut war, wäre ich nicht mitgefahren.“
„Sie sitzen schon wieder wegen Diebstahls in Untersuchungshaft“, hielt Amtsrichterin Kerstin Devriel dem zur Verhandlung aus dem Brandenburger Gefängnis Vorgeführten entgegen. „Lange können Ihre guten Vorsätze also nicht angehalten haben.“
Regine Dressler (56), Sachverständige für Daktyloskopie beim Polizeipräsidium Potsdam, entdeckte bei der am Türgriff gesicherten Spur eines rechten Handballens mindestens zwölf Merkmale, die mit denen des Angeklagten übereinstimmen. Das reiche, um ihn als Verursacher des Abdrucks zu überführen, betonte die Expertin. Allerdings müsse die verräterische Spur nicht zwangsläufig vom Aufhebeln der Beifahrertür stammen. Es könne auch sein, dass der Angeklagte die Tür des BMW wirklich nur zugedrückt oder sich lediglich am Auto abgestützt habe.
„Glück gehabt, Ihre Täterschaft ist nicht zweifelsfrei nachzuweisen“, konstatierte die Vorsitzende und sprach Mario M. – wie schon von der Staatsanwältin beantragt – frei. Hoga
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