Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch zweiter Klasse
Gericht: Geschichte des Polizisten nicht zu widerlegen
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Seit August vorigen Jahres ist er wegen des Verdachtes des versuchten Betruges vom Dienst suspendiert. Sein Gehalt wurde gekürzt, Zuschläge wurden gestrichen. Robert R. (31, Name geändert), Polizeikommissar zur Anstellung, soll am 12. Juli 2007 auf dem Fundbüro behauptet haben, der 500 Euro-Schein, den eine Kollegin der Wache Nord kurz zuvor hier abgegeben habe, gehöre ihm. Er hätte sich damit für die Goldene Hochzeit der Großeltern einkleiden sollen, habe ihn dann leider im Berliner Kaufhaus Lafayette verloren. Dass der vermeintliche Pechvogel die Nummer des Geldscheins nennen konnte, kam der Fundbüro-Mitarbeiterin suspekt vor. Doch er konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Es fehlte nur noch die Unterschrift ihrer Vorgesetzten, und Robert R. hätte die Fundsache ausgehändigt bekommen.
„Ich war das nicht. Mir ist am Vortag mein Ausweis abhanden gekommen“, versicherte der Angeklagte gestern vor Gericht, schob damit die Schuld einem unbekannten Dritten zu. Besagter Geldschein habe tagelang in einer Kassette seiner Dienststelle geschlummert, zu der er Zugang hatte. „Hätte ich ihn entwenden wollen, hätte ich das da tun können“, so der Potsdamer. „Ich bin mir eigentlich sicher, dass der Angeklagte der Herr ist, der sich als Eigentümer des Geldscheins ausgab“, betonte die Fundbüro-Angestellte im Zeugenstand. „Ich erkenne ihn an seinen stechenden Augen wieder.“ Sie habe das Foto im Personalausweis mit dem vor ihr stehenden Original verglichen und Übereinstimmung festgestellt. Später seien ihr von der Polizei mehrere Bilder gezeigt worden, unter denen sie den Verdächtigen identifizierte. Doch leider gab es nicht nur die eine Wahllichtbildvorlage. Der damals ermittelnde Kriminalist gab auf Nachfrage zu, er habe der Zeugin zuerst ein zehn Jahre altes Konterfei von Robert R. – inmitten mehrerer Fotos – gezeigt. Da habe sie zwischen ihm und einem anderen Mann geschwankt. Darüber gibt es, sehr zum Erstaunen von Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung, keinerlei Vermerk in der Akte. Am nächsten Tag sei er mit einer aktualisierten Fassung wiedergekommen. Die Stadtangestellte – nunmehr auf die Gesichtszüge des Beschuldigen „eingeschossen“ – habe sofort auf diesen gezeigt. Verteidigerin Heide Sandkuhl verwies auf zwei Festnetz-Anrufe ihres Mandanten beim Bürgerservice wegen seines Ausweis-Verlustes. Der erste ging nachweislich rund 30 Minuten nach dessen angeblichem Besuch im Fundbüro ein. „Er hätte es in dieser Zeit unmöglich bis nach Hause schaffen können“, betonte sie. Richterin Birgit von Bülow sprach von „wahnsinnig merkwürdigen Zufällen“, die dem Angeklagten aber nicht zu widerlegen seien, sprach ihn in „In dubio pro reo“ frei. Hoga
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