Landeshauptstadt: FREIWILLIGENDIENST
Der Bundesfreiwilligendienst wurde am 1. Juli 2011 als gesetzliche Überarbeitung des Zivildienstes eingerichtet.
Stand:
Der Bundesfreiwilligendienst wurde am 1. Juli 2011 als gesetzliche Überarbeitung des Zivildienstes eingerichtet. Männer und Frauen ab 16 Jahren können sich in diesem Dienst bei einer anerkannten Einsatzstelle freiwillig engagieren. Meist handelt es sich dabei um einen Zeitraum von zwölf Monaten, in Ausnahmefällen sind aber auch sechs oder 18 Monate möglich. Generell erfolgt der Dienst in Vollzeit, Ausnahmen bei Bundesfreiwilligen ab 27 Jahren sind jedoch möglich. Die Bufdis erhalten ein monatliches Taschengeld von maximal 336 Euro, versichert sind sie über die Einsatzstelle. Am Ende des Freiwilligendienstes erhalten die Bufdis ein qualifiziertes Zeugnis. PNN
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