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Aus dem GERICHTSSAAL: Fremdes Geld auf dem Konto

21-Jähriger wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt

Stand:

Blauäugigkeit und Geldgier brachten Silvio S.* (21) auf die Anklagebank. Das Amtsgericht unter Vorsitz von Doris Grützmann verurteilte den gelernten Verkäufer am Dienstag wegen leichtfertiger Geldwäsche zu 900 Euro Strafe. Es war ein kurzer Prozess, obwohl der Staatsanwalt insgesamt 31 Taten auflistete. Der Am Schlaatz Wohnende räumte seine Schuld unumwunden ein. „Ich habe nur die Provision gesehen und mir weiter keinen Kopf gemacht“, gestand Silvio S.

Laut Anklage soll sich der Potsdamer im November 2011 einem gewissen „Kevin“ gegenüber bereit erklärt haben, sein Konto bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse zur Verfügung zu stellen, um diverse Geldbeträge entgegenzunehmen. Sobald diese eingingen, habe er sie abgehoben und „Kevin“ telefonisch benachrichtigt, der sie in bar bei ihm abholte.

Insgesamt 10 904 Euro – so der Staatsanwalt – soll der bislang unbekannte „Kevin“ durch Internetbetrügereien ergaunert haben. Er bot über Ebay unter anderem Handys an, verlangte allerdings Vorkasse unter der Kontonummer des Angeklagten. 31 Interessenten gingen ihm auf den Leim, darunter auch ein Doktor der Philosophie. Als die Sparkasse das Konto von Silvio S. im Dezember sperrte, befand sich noch ein Restbetrag von 1707 Euro darauf. Der wurde sichergestellt. „Den Kevin habe ich beim Fußball kennengelernt. Seinen Nachnamen und die Adresse kenne ich nicht“, erzählte der arbeitslose Verkäufer. „Einmal hat er mich auf ein Bierchen eingeladen und gefragt, ob ich mein Konto zur Verfügung stellen würde. Er hätte einen Restposten Handys erworben, den er über Ebay weiterverkaufen wollte. Warum er sein eigenes Konto nicht nutzte, wollte er nicht sagen.“ Die Höhe der Provision, die dem Angeklagten versprochen wurde, sollte sich nach dem erzielten Erlös richten. Dass er nur 50 Euro bekommen würde, ahnte er nicht. „Seitdem habe ich Kevin nicht mehr gesehen. Seine Handynummer stimmt auch nicht mehr“, sagte Silvio S. Inzwischen seien mehrere der Geprellten an ihn herangetreten und hätten ihr Geld zurückgefordert. „Der Gerichtsvollzieher war auch schon da.“

„Sie haben grob unachtsam gehandelt“, rügte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. „Jeder normale Bürger würde nachfragen, wieso der Verkäufer für derartige Transaktionen nicht sein eigenes Konto verwendet.“ Richterin Grützmann ergänzte: „Sie können mir nicht erzählen, dass Ihnen das nicht komisch vorkam.“ „Später schon“, meinte der Angeklagte. (*Name geändert.) Hoga

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