Aus dem GERICHTSSAAL: Fremdes Konto geplündert
Kontobetrüger verursachten 51 000 Euro Schaden. Gericht braucht noch Zeugen
Stand:
Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Straftaten waren Karina K.* (30) und Stefan S.* (35) noch ein Paar. Jetzt sitzt das Duo auf der Anklagebank des Amtsgerichts und würdigt sich keines Blickes mehr. Stefan S. – von Beruf Gas-Wasser-Installateur, seit sieben Monaten „wegen des Rückens“ krankgeschrieben – schweigt zum Vorwurf des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges sowie der Urkundenfälschung. Seine ehemalige Lebensgefährtin Karina K. lässt über ihren Anwalt erklären, sie habe keine gefälschten Überweisungsträger ausgefüllt, wisse auch nicht, wie so viel Geld auf ihr Konto gelangt sein könnte.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Angeklagten, im Januar und Februar 2008 mehrere Überweisungsträger mit der Unterschrift einer Kontoinhaberin versehen und diese zu Lasten ihres Girokontos bei der Berliner Volksbank eingereicht zu haben. Es soll ihnen gelungen sein, insgesamt 51 600 Euro auf das Konto von Karina K. zu schleusen, um das Geld für sich zu verbrauchen. Im Juli und August desselben Jahres soll Stefan S. versucht haben, das Konto der zuvor schon Geprellten um weitere 13 000 Euro zu erleichtern. Der Coup misslang. Ihr Konto war inzwischen gesperrt.
„Am 13. Februar 2008 hat meine Mandantin 500 Euro von ihrem Konto abgehoben. Sie ging davon aus, das sei ihr Gehalt. Sie hatte keine Kenntnis, dass das Geld aus einer Straftat stammt“, betont der Verteidiger von Karina K. Die Gebäudereinigerin ergänzt, sie habe sich nicht um etwaige Kontenbewegungen gekümmert, lediglich Miete, Stromkosten und Fahrgeld abgehoben. Ihr Partner sei damals arbeitslos gewesen. Er habe sich seine Leistungen bar auszahlen lassen, allerdings Zugriff auf ihr Konto gehabt. Dann erzählt sie, Stefan S. habe sie einmal gedrängt, einen Auszahlungsträger ihrer Sparkasse über knapp 8000 Euro zu unterschreiben. „Ich habe das Geld in Empfang genommen und es sofort Stefan gegeben. Er hat gesagt, das würde einem Kumpel gehören. Der hätte es von seiner Tante geerbt. Da er kein eigenes Konto hat, hat er meinen Partner gebeten, mein Konto zur Verfügung zu stellen“, so die bereits wegen Betrugs Vorbelastete.
Die Geschichte klingt verworren. Das Gericht sieht weiteren Aufklärungsbedarf, zumal sich Karina K. auf einem Foto der Überwachungskamera – es befindet sich in der Akte – sichtlich über den Geldsegen auf ihrem Konto freut. Die einzige geladene Zeugin vermag keine Klarheit in die Sache bringen. Es bedarf weiterer Zeugen, vielleicht sogar eines Schriftsachverständigen, der die Angeklagten überführen könnte. Die Verhandlung wird ausgesetzt und beginnt am 8. Februar 2012 noch einmal von vorn. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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