Aus dem GERICHTSSAAL: Freundin die Luft mehrfach abgedrückt Lebensgefährdende Handlung / Bewährung
Der Staatsanwalt spricht von einer das Leben gefährdenden Behandlung. Auch die als Gutachterin geladene Rechtsmedizinerin bestätigt, wenn jemand bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt werde, stelle dies einen kritischen Zustand dar, der durchaus zum Tod führen könne.
Stand:
Der Staatsanwalt spricht von einer das Leben gefährdenden Behandlung. Auch die als Gutachterin geladene Rechtsmedizinerin bestätigt, wenn jemand bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt werde, stelle dies einen kritischen Zustand dar, der durchaus zum Tod führen könne. „Ich wollte meiner Freundin nichts tun. Ich war nur wütend, weil sie meine Drogen versteckt hatte. Und außerdem war ich betrunken“, begründet Daniel D.* (28) seinen Ausraster in der Nacht des 15. Oktober 2006. Das Gericht verurteilt ihn wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 500 Euro Geldbuße.
In jener Zeit habe man sich öfter gestritten, eine etwaige Trennung stand im Raum, erzählt der Lieferant auf der Anklagebank. Als er von einer Party nach Hause kam, habe er seinen „Stoff“ von der im Bett Liegenden verlangt, um dann weiterzuziehen. Den habe sie ihm nicht geben wollen. „Da habe ich sie gewürgt und ihr mein Knie in den Rücken gedrückt. Ich habe sie aber nicht geschlagen, wie es in der Anklage steht“, behauptet der Angeklagte.
„Daniel ist abends abgehauen. Dabei war vereinbart, dass er auf unseren kleinen Sohn aufpasst“, berichtet Manuela M.* (27) im Zeugenstand. Weil sie nun zu Hause bleiben musste, habe sie eine Freundin in die Waldstadt-Wohnung eingeladen, mit ihr Sekt und Bier getrunken. „Dann habe ich ihm eine SMS geschrieben, dass ich seine Drogen versteckt habe.“ Als Daniel spät in der Nacht nach Hause kam, habe er seine Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt, bis ihr schwarz vor Augen geworden sei. Später habe er sie an den Haaren gezogen und erneut gewürgt, bis sie das Bewusstsein verlor. „Er hat mich auch getreten. Sonst ist er nie so krass drauf, wenn er etwas getrunken hat“, meint die Verkäuferin.
Die Rechtsmedizinerin spricht von zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper von Manuela M. infolge stumpfer Gewalt. „Haare wurden ihr ausgerissen. Sie hatte streifenförmige Hautrötungen am Hals und unter dem Kinn.“ Letztere ließen auf einen Angriff gegen den Hals mit beiden Händen schließen, so die Expertin. Als die von Nachbarn alarmierten Polizeibeamten an der Tür des Pärchens klingelten, habe der Angeklagte zunächst versucht, eine Kontaktaufnahme mit seiner Partnerin zu verhindern, erinnert sich Jeanette A. (31) von der Wache Potsdam. „Er war sehr aggressiv. Ihm wurde daraufhin verboten, die Wohnung in den nächsten zehn Tagen zu betreten sowie eine Blutprobe entnommen.“ Diese wies zwei Stunden nach dem Übergriff 0,75 Promille auf.
„Zur Tatzeit waren es 1,35 Promille“, errechnet die Gutachterin. „Damit liegt kein Anhaltspunkt für verminderte Schuldfähigkeit vor.“ (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: