Aus dem GERICHTSSAAL: Frisierte Autos gekauft
25-Jähriger wegen Hehlerei verurteilt
Stand:
Mutter und Sohn sitzen einträchtig nebeneinander auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Angelika A.* (51) möchte sich zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht äußern. Angelo A. * will zwei oder drei Sätze sagen, erklärt dessen Verteidiger. Der 25-Jährige soll zwischen dem 20. November und dem 5. Dezember 2007 entweder zwei Autos gestohlen und so umfrisiert haben, dass man ihre wahre Identität nicht mehr erkennen konnte. Er könnte die Pkws aber auch von einem Dritten erworben haben, obwohl er wusste, dass sie entwendet worden waren. Danach soll seine Mutter die Fahrzeuge auf ihren Namen bei der Zulassungsstelle angemeldet haben. Außerdem, so die Anklage, habe der Mann eine neuwertige Lederausstattung samt Lenkrad und Fahrer-Airbag für einen VW Golf gekauft und dabei „billigend in Kauf genommen“, dass die Sachen aus einer Straftat stammten.
„Gestohlen habe ich die Autos nicht“, versichert Angelo A. Den Golf, Baujahr 2000, habe er für 6000 Euro gekauft, den Polo für 3900 Euro. „Ich fand, das war nicht zu wenig.“ Auch der Preis für die Lederausstattung und die übrigen Sachen sei aus seiner Sicht angemessen gewesen. „Woher soll ich wissen, dass die Fahrzeug-Identitätsnummer aus den Autos herausgefräst worden war?“, fragt der Hartz IV-Empfänger. Sein Anwalt springt in die Bresche. „Mein Mandant hätte aufgrund des Preises leicht erkennen können, dass da irgend etwas nicht ganz koscher war. „Er handelt aber nicht mit Autos, ist auch kein Schrauber. Er wollte den Golf einfach für sich nutzen. Das ist ein Wagen, der nun mal bei jungen Leuten angesagt ist“, so der Verteidiger. „Tut mir leid, dass es so gekommen ist“, beteuert Angelo A. reumütig.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft schlägt vor, das Verfahren gegen Angelika A. wegen geringer Schuld einzustellen. Das Geschehene sei Lehre genug, befindet sie, warnt gleichzeitig: „Das gibt es aber nur einmal.“ Amtsrichterin Kerstin Nitsche stimmt zu. Die Altenpflege-Helferin nimmt im Zuschauersaal Platz.
Sohn Angelo wird wegen Hehlerei in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung, verurteilt. Dass er die Autos gestohlen hatte, war ihm nicht nachzuweisen. „Wenn sich jemand geständig zeigt, ist das immer ein Zeichen dafür, dass er sich mit seiner Tat auseinandergesetzt hat“, betont die Vorsitzende. Eine kurze Freiheitsstrafe müsse dennoch sein, da Angelo A. bereits wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wurde. Dennoch mache er nicht den Eindruck eines notorischen Straftäters, werde die zweijährige Bewährungszeit sicher überstehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Namen geändert.) Hoga
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