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ATLAS: Frist(un)gerecht

Dass Anträge abgelehnt werden können, liegt in der Natur der Sache. So geschehen im Fall des privaten Schillergymnasiums in Drewitz, das auch eine Gesamtschule eröffnen wollte.

Von Katharina Wiechers

Stand:

Dass Anträge abgelehnt werden können, liegt in der Natur der Sache. So geschehen im Fall des privaten Schillergymnasiums in Drewitz, das auch eine Gesamtschule eröffnen wollte. Das Ministerium erlaubt das nicht – zumindest wurde das per E-Mail angekündigt. Als Grund werden fehlende Räumlichkeiten und Lehrkräfte angegeben. Das ist in Ordnung, schließlich ist es gut, dass der Staat Sorge trägt, dass eine angemessene Ausstattung auch an den privaten Schulen gegeben ist. Wenn er meint, dass dies in Drewitz nicht der Fall ist, muss das akzeptiert werden. Doch was nicht in Ordnung ist, sind Zeitpunkt und Form der Absage. Im September 2012 wurde der Antrag eingereicht. Der Träger sagt, dies sei fristgerecht geschehen, was vom Ministerium nicht bestritten wird. Umso unbegreiflicher ist es also, dass die Behörde bis jetzt keinen offiziellen Ablehnungsbescheid verschickt hat. Dass die Schule nun – sechs Tage vor Schulbeginn – ohne offizielles Papier dasteht, ist ein Unding, vor allem für die Schüler, ihre Eltern und die neuen Lehrer, auf deren Rücken der Disput ausgetragen wird. Ein Recht auf Akzeptanz eines Antrags kann es nicht geben. Aber ein Recht auf rechtzeitige Ablehnung wohl.

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