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Landeshauptstadt: Funkmast „nicht zu verhindern“ Stadt: 41 Meter-Anlage musste genehmigt werden

Fahrland - Der Bau eines 41 Meter hohen Mobilfunkmastes im Ortszentrum von Fahrland „war nicht zu verhindern“, informierte die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) am Dienstagabend im Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung. Für den Sendemast in der Nähe der Schule und des Friedhofes „bestand ein Genehmigungsrecht“, erläuterte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann.

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Fahrland - Der Bau eines 41 Meter hohen Mobilfunkmastes im Ortszentrum von Fahrland „war nicht zu verhindern“, informierte die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) am Dienstagabend im Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung. Für den Sendemast in der Nähe der Schule und des Friedhofes „bestand ein Genehmigungsrecht“, erläuterte Stadtplanungschef Andreas Goetzmann. Der Mobilfunkbetreiber habe für die Sendeanlage „relativ mittig im Siedlungsgebiet“ von Fahrland sorgfältige Untersuchungen über die Auswirkungen vorgenommen. Zudem handele es sich Goetzmann zufolge um eine „privilegierte Anlage“ im planungsrechtlichen Außenbereich von Potsdam, die daher „uneingeschränkt zulässig“ sei. „Es geht um die öffentliche Sicherstellung mit einem Mobilfunknetz“, so der Stadtplanungschef. Es hätten ausdrücklich entgegenstehende öffentliche Einwände gegen den Sendemast geben müssen, um ihn zu verhindern. Das sei nicht der Fall gewesen. Auswirkungen auf die Natur habe das Landesumweltamt geprüft. In der Frage des Schutzes vor der Mobilfunkstrahlung erklärte Goetzmann, die Anlage halte „ein Mehrfaches der nötigen Abstände zu schützenswerten Einrichtungen ein“. Der Ortsbeirat hatte die Mobilfunk-Anlage abgelehnt. gb

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