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Landeshauptstadt: Für die Sozialhilfe nach Cottbus

Neues Landesgesetz stößt in Potsdam auf Kritik / 500 000 Euro fehlen 2007

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Potsdams Fachbereichsleiter für Soziales, Andreas Ernst, weiß nicht, was sich die Sozialministerin Dagmar Ziegler dabei gedacht hat. Ab 2007 soll das Landesamt für Soziales und Versorgung (LSV) in Cottbus die Verantwortung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten übernehmen: Psychisch- und Suchtkranke, Haftentlassene und die 92 Potsdamer, die zur Zeit im Obdachlosenheim im Lerchensteig leben – all die Sozialhilfe-Empfänger, die unter den Paragraphen 67 des Sozialgesetzbuches fallen.

Bisher können diese ihre Tagessätze täglich beim Fachbereich Soziales im Haus 2 der Stadtverwaltung in der Jägerallee abholen. Doch ab nächstem Jahr müsste Fachbereichsleiter Ernst gerade das „am schwierigsten zu erreichende Klientel“ wegschicken: „Ich werde zu allen sagen: Geht nach Cottbus!“, so Ernst. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Zugfahrkarten, befürchtet Ernst nun, dass durch das neue Gesetz „die Schwächsten verloren gehen“. Diese würden meist nicht einmal die kurzen Wege innerhalb der Stadt „geregelt kriegen“, so Ernst. Zudem würden die Antragsverfahren etwa für den Erhalt von Wohnraum durch den langen Weg erschwert.

Im Juni soll der Entwurf, der als Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, dem Landtag vorgestellt werden. Dann werden auch Ernst und Vertreter anderer Kommunen den Abgeordneten ihre Probleme mit dem neuen Gesetz darstellen können. Denn dieses sei für alle Kommunen „schwer zu verstehen“. Am Dienstagabend erläuterte er die Neuerungen dem Sozialausschuss. Er könne nur hoffen, dass die vom Land geplante Änderung „so nicht stattfindet“, sagte Ernst gestern den PNN.

Zumal diese Neuerung dem Grundgedanken der gesamten Sozialreform zuwider laufen würde, meint Ernst: Denn Ziel dieser sei es, das soziale Netz zu kommunalisieren. Die Verantwortung der sozialen Hilfsangebote und ihre Finanzierung sollen künftig eigentlich zusammen in den Händen der Kommunen liegen.

Bisher ist das noch nicht der Fall: Alle tatsächlichen Kosten für Teil- und stationäre Pflege sowie Eingliederungshilfen (wie Entziehungskuren) oder die Hilfen für besondere Schwierigkeiten zum Beispiel für kranke oder behinderte Einwohner werden den kommunalen Trägern vom Land erstattet. Ernst rechnet mit rund 17,3 Millionen Euro Ausgaben für 2006. Wenn das neue Gesetz ab nächstem Jahr gilt, würden die Städte und Gemeinden nur noch einen pauschalen Betrag vom Land erhalten, von dem sie die sozialen Angebote bezahlen müssen. Potsdam soll demnach 2007 mit 16,8 Millionen Euro rechnen, 500 000 Euro weniger als benötigt. Sozialbeigeordnete Elona Müller sprach am Dienstag bereits davon, dass „die Leistungsgrundlage für soziale Projekte“ wegfalle. Zudem würden die Umstellungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. just

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