Aus dem GERICHTSSAAL: Fußballfan mit Hakenkreuz auf dem Bein
Richter: Es ist klein und verblasst, aber es ist da / 900 Euro Strafe
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Nur Kniestrümpfe, am besten welche mit festem Gummi, können Ben B.* (40) künftig vor dem Straftatbestand des Verwendens von Nazisymbolen schützen. Der Fan des 1. FC Magdeburg ließ sich zu Jugendzeiten ein kleines Hakenkreuz auf die Innenseite des linken Unterschenkels tätowieren. Das hat er längst bereut. Am 31. August wurden Beamte der Bundespolizei auf das verbotene Symbol am Körper des Anhaltiners aufmerksam. Der wollte in kurzen Hosen ein Spiel seiner Lieblingsmannschaft gegen den SV Babelsberg 03 besuchen.
Gestern kassierte Ben B. vom Amtsgericht wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit eine Geldstrafe von 900 Euro. Und damit kam der als Kranfahrer bei einem Windrad-Hersteller Tätige noch gut weg. Schließlich sieht das Gesetz für dieses Delikt Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. „Die Polizisten sagten, heben Sie mal ihr Bein“, berichtete der Kahlgeschorene. Offensichtlich seien sie mit Argusaugen durch die Gegend gelaufen. „Das Ding kann man wirklich nur sehen, wenn man mir direkt auf die Füße starrt“, betonte Ben B. Amtsrichter Thomas Lange wollte das selbst überprüfen. „Krempeln Sie bitte ihr Hosenbein hoch“, forderte er den Angeklagten auf, beugte sich dann über das Corpus Delicti. „Es ist klein und verblasst, aber es ist da“, konstatierte er. Dann bat er die Protokollantin um ein Stück Papier, malte das anrüchige Zeichen ab, präsentierte es dem Staatsanwalt. Dummerweise mangelte es den Juristen an einem Lineal, so dass das genaue Ausmaß des Mini-Tattoos nicht zu ermitteln war. „Aus zwei oder drei Metern Entfernung ist es nicht als Hakenkreuz zu erkennen“, stellte Richter Lange klar. „Dennoch ist es sinnvoll, so etwas in der Öffentlichkeit nicht zu zeigen.“
„Wir hatten den Auftrag, die Fußballfans zum Stadion zu begleiten“, erinnerte sich Eric H. (26) von der Bundespolizei im Zeugenstand. „Mein Kollege machte mich auf die Hakenkreuz-Tätowierung am Bein eines Magdeburg-Fans aufmerksam. Sie war auch für mich deutlich sichtbar.“ Ben B. wurde erst einmal aus dem Verkehr gezogen, eine Anzeige folgte.
„Ich trage immer Socken, wenn ich kurze Hosen anhabe, beteuerte der wegen zahlreicher Trunkenheitsfahrten, Betrügereien, Ladendiebstahls, Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Vorbestrafte. „Die müssen an diesem Tag verrutscht sein.“ Der Richter riet Ben B., er solle die Tätowierung „als einzig vernünftige Perspektive“ weglasern lassen oder auf längere Strümpfe umsteigen. „Sonst ecken Sie immer wieder an. Es ist nämlich nicht so, dass die Strafe, die Sie heute bekommen haben, für alle Ewigkeit gilt. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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