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Aus dem GERICHTSSAAL: Gammelfisch von der Hochzeit?

Wirtin bestritt Verstoß gegen Lebensmittelgesetz

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In der Vergangenheit war im Bornimer „Katharinenholz“ stets alles in Ordnung in punkto Lebensmittelhygiene. Doch als die Kontrolleurin der Gaststätte am 26. Januar 2004 erneut einen Routinebesuch abstattete, entdeckte sie zwei Originalverpackungen Räucherlachs sowie 300 Gramm geräucherte Makrele im Kühlschrank, die spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres zu verbrauchen gewesen wären.

Längst hat das Restaurant seinen Betrieb eingestellt. Die einstige Wirtin Cornelia G. (50) ist arbeitslos. Jetzt holte sie die Vergangenheit noch einmal ein. Wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz musste sie sich vor dem Amtsgericht verantworten. Cornelia G. wies den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Gesundheit ihrer Gäste aufs Spiel gesetzt zu haben, hätten sie den Fisch verzehrt, entschieden von sich.

„Diese Lebensmittel waren nicht für unsere Gaststätte bestimmt. Wir hatten keine Räucherfischgerichte auf der Speisekarte. Bei uns gab es gutbürgerliche deutsche Küche, viele Schnitzelgerichte“, betonte sie. Im übrigen habe sich damals bereits abgezeichnet, dass die Stunden des „Katharinenholz“ gezählt seien. „Wir hatten deshalb nur noch eine Notkarte. Am 16. März 2004 habe ich die Konzession abgemeldet“, so die Angeklagte.

Der an jenem Januartag von der Mitarbeiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes vorgefundene Fisch sei vermutlich von der Hochzeitsfeier eines Kollegen übrig geblieben, dem sie den Saal zur Verfügung gestellt hätten, berichtete die Ex-Wirtin. „Was da gegessen und getrunken wurde, lag nicht in meiner Verantwortung.“ Sie selbst habe während ihrer Tätigkeit stets penibel darauf geachtet, die Normen einzuhalten, so manche Diskussion mit ihrem damaligen Küchenchef und den Auszubildenden geführt, die die Sache mit der Hygiene etwas lockerer sahen.

Wenn man Cornelia G. auch keine Straftat nachweisen könne, so läge doch eine Ordnungswidrigkeit vor, da sie fahrlässig gehandelt habe, befand der Staatsanwalt. Die von der Kontrolleurin vorgefundene Warenmenge sei zwar nicht allzu groß gewesen. Allerdings hätten auch 100 Gramm Gammelfisch nichts im Kühlschrank einer Gaststätte zu suchen. „Die Angeklagte ist nicht mehr im Gaststättengewerbe tätig. Also geht künftig auch keine Gefahr von ihr aus“, brachte es Richter Kramm auf den Punkt. Zudem scheine ihm glaubhaft, was sie erzählte.

Da Cornelia G. im November 2004 bereits wegen Betruges vom Amtsgericht mit einer erheblichen Geldstrafe sanktioniert wurde, stellte das Gericht das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf dieses Urteil ein.

Hoga

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