Landeshauptstadt: Garantiert laufende Auszahlungen
Thomas Fischer ist erster Ansprechpartner der MBS, wenn es um die Riester-Rente geht
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Das Riester-Produkt ist einfach zu erklären. Thomas Fischer, Gruppenleiter im Verbundgeschäft der MBS in Potsdam hat zu diesem Thema auf jede Frage eine klare Antwort.
Was ist im Vertrag inhaltlich geregelt, den ich für eine geförderte Prämienrente über die MBS abschließe und wie bin ich als Sparer darin abgesichert?
Unsere Produkt, die Prämien-Rente ist behördlich zertifiziert. Das heißt: Der Vertrag wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach vorgegebenen gesetzlichen Richtlinien geprüft. Der Versicherer garantiert Rückzahlungen mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge, sowie eine Mindestverzinsung – und zwar zum Auszahlungstermin und für die gesamte Auszahlungsphase. Im Vertrag ist fest geschrieben, dass die Leistungen nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig werden und die Auszahlung als lebenslange Rente erfolgt.
Gibt es noch weitere vertragliche Aspekte, an die man als Sparer nicht gleich denkt?
Der Versicherer hat eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, was die jährlichen Beiträge, Kosten und Erträge betrifft. Selbstverständlich erhalten alle Riester-Kunden einen jährlichen aktuellen Auszug ihrer Spar–Leistungen.
Was geschieht, wenn ich mal keine Beiträge zahlen kann, wenn ich zum Beispiel arbeitslos werde?
Das ist eine der häufigsten Kunden-Fragen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Beträge auszusetzen – Sie verlieren nichts von der angesparten Summe. Sie können und sollten sogar weiter sparen, wenn Sie arbeitslos werden, Denn dann bekommen Sie die höchstmögliche Zulage. Ein Beispiel: Ein 32–jähriger Hartz-IV-Empfänger mit drei Kindern bekommt zu einem jährlichen Sparbetrag von 60 Euro eine stattliche Fördersumme von 528 Euro – um 60 Euro zu sparen, müsste man nur auf einige Schachteln Zigaretten verzichten, der eigenen Gesundheit und den Kindern zuliebe.
Ist die Anlage denn auch vor Pfändung und Anrechnung auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe geschützt?
Ja, sowohl während der Anspar- als auch während der Rentenzahlungsphase.
Wenn ich bereits mit anderen Verträgen für das Alter vorgesorgt habe, können diese dann umgewandelt werden?
Man sollte bei alten Verträgen auch beachten, dass sie abgeschlossen wurden, um schon bestehende Versorgungslücken im Rentensystem zu schließen. Das Riester-Produkt soll die Lücken stopfen, die durch aktuelle Reformmaßnahmen entstanden sind.
Kann ich denn mit dem angesparten Kapital der Riester-Prämien-Rente zu einem anderen Anbieter wechseln? Oder entstehen mir dadurch Verluste?
Ja, Sie können wechseln. Der Versicherungsanbieter ist dabei für die Übertragung des Kapitals verantwortlich. Da Sie als Kunde kein Kapital ausgezahlt bekommen, kann es zu keinem Verlust kommen. Allerdings fällt dann eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent an.
Können Ehepartner einen gemeinsamen Vertrag abschließen?
Nein, die Zulagen sind Personen gebunden.
Die Riester-Rente ist Familien freundlich, heißt es. Wie lange wird denn die Kinderzulage gezahlt?
So lange, wie man für die Kinder das Kindergeld bekommt, gegebenenfalls – zum Beispiel bei einer langen Ausbildungszeit – bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht in der Lage sind, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Und wenn man getrennt lebt und als Erziehungsberechtigter Unterhalt bezieht?
Generell gilt, dass man für jedes Kind, für das man Kindergeld bezieht, auch die Zulage bekommt.
Eine Frage zu einem unangenehmen aber nicht abwegigen Thema: Wenn der Versicherte stirbt, welche Leistungen erhalten dann die Angehörigen?
Passiert dieser schreckliche Fall in der Ansparphase, wird das zu diesem Zeitpunkt angesparte Deckungskapital ausgezahlt, abzüglich der gewährten staatlichen Förderung und eventuell schon erhaltene Steuervorteile. Ein Ehepartner aber darf sich das vorhandene Kapital in einen eigenen Vertrag übertragen lassen. Stirbt der Versicherte während der Rentenzahlung, dann wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit weiter gezahlt.
Kann eine Rente auch vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden?
Nein.
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