Amtswarnung: Gartenabfälle nicht verbrennen
Angesichts des beginnenden Frühlings hat das Ordnungsamt noch einmal betont, dass Hauseigentümer ihren Strauch-, Baum- und Heckenschnitt oder andere Gartenabfälle nicht verbrennen dürfen. „Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, sagte ein Stadtsprecher.
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Angesichts des beginnenden Frühlings hat das Ordnungsamt noch einmal betont, dass Hauseigentümer ihren Strauch-, Baum- und Heckenschnitt oder andere Gartenabfälle nicht verbrennen dürfen. „Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, sagte ein Stadtsprecher. Eine Ausnahme bilde krankes und auch von Schädlingen befallenes Holz aus dem Garten- und Landschaftsbau, welches aufgrund seiner Beschaffenheit nicht verwertet werden kann. Hierfür können Ausnahmegenehmigungen beim Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung beantragt werden. Die Abfälle können etwa in den Kompostanlagen am Lerchensteig oder in der Drewitzer Straße abgeben werden – oder gehören in die braunen Biomüll-Tonnen.
PNN
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