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Landeshauptstadt: Gärtner versus Eltern

Streit um Kita auf Gartenland an der Höhenstraße

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Streit um Kita auf Gartenland an der Höhenstraße Nauener Vorstadt – Im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bauausschusses, der über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 (Bertinistraße) befinden wird, haben sich Interessengruppen in offenen Briefen an die Fraktionen kontrovers zu den Plänen für einen neuen Kita-Standort in der Höhenstraße geäußert. Der Verein „Am Neuen Garten zu Potsdam“ geht davon aus, dass das Votum des Bauausschusses „entscheidende Bedeutung für die Frage haben wird, ob der Kita-Standort in der Höhenstraße Realität werden kann“. Der Verein befürwortet die Kita. Die Stadt Potsdam habe für den Sozialraum III einen erhöhten Bedarf an Kita-Plätzen. Das für die neue Kindereinrichtung vorgesehene städtische Grundstück wird derzeit von einer Gartensparte mit elf Parzellen genutzt. Die betroffenen Gärtner müssten ihre Kleingärten räumen, sollte die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Der Verein „Kleingartensparte Höhenstraße“ bestätigte zwar den in den nächsten Jahren weiter ansteigenden Kita-Bedarf, bringt jedoch sein Unverständnis zum Ausdruck, warum für eine Kita nicht „ungenutzte Flächen in Schulgebäuden“ genutzt würden. Irmtraut Witte vom Vorstand des Kleingartenvereins kritisiert, dass Kita-Argument sei „ein Argument, um in Potsdam alles durchzukriegen“. Ihr Verein habe versucht, „beim Amt für verbindliche Bauleitplanung“ Akteneinsicht zu bekommen, um zu rekonstruieren, wie die Stadt die Abwägung vollzogen habe. Diese Akteneinsicht sei dem Verein verwehrt worden, da dies in einem laufenden Verfahren nicht möglich sei. Der Verein „Am Neuen Garten zu Potsdam“ erinnert seinerseits daran, dass der Jugendhilfeausschuss „nach intensiver Prüfung durch den Kita-Unterausschuss“ mit zehn zu Null Stimmen den Standort Höhenstraße befürwortet habe. Einzig der Umweltausschuss habe die Pläne mit vier zu vier Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. „Dabei wurden ökologische Aspekte im engeren Sinne nicht erörtert“, schreiben Jan Fiebelkorn-Drasen und Bernhard Kaltenbach. Es sei das gute Recht der Gartennutzer, sich gegen die Überplanung des Areals zu wehren. Es dürfe jedoch nicht übersehen werden, dass der Standort „aufgrund seiner ruhigen und landschaftlich reizvollen Lage für eine Kita hervorragend geeignet ist“. Das öffentliche Interesse an der Schaffung von bis zu 120 Kita-Plätzen rechtfertige „die sozial abgefederte Verlegung von elf Gartensparten“. gb

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